Reichsgesellschaft für Landbewirtschaftung mbH
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002429-r_82 an entity of type: Record
Reichsgesellschaft für Landbewirtschaftung mbH
Reichsgesellschaft für Landbewirtschaftung mbH
Schriftgut
607 Aufbewahrungseinheiten
Geschichte des Bestandsbildners
Nachdem Polen im September 1939 von deutschen Truppen besetzt worden war, wurde in jedem der Stäbe der Chefs der Zivilverwaltung, die den sieben Armeebefehlshabern beigegeben waren, ein besonderer „Sachbearbeite" (Sonderbeauftragter) für die Landbewirtschaftung unmittelbar vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft (RMEL) eingesetzt. Jedem Sonderbeauftragten wurden zwei Wirtschaftsoberleiter für die Oberleitung der Landbewirtschaftung in betriebswirtschaftlicher und landwirtschaftlich technischer Hinsicht beigegeben. Auf den landwirtschaftlichen Betrieben, die sich nicht im Besitz von „Volksdeutsche" befanden, wurden treuhänderische Verwalter eingesetzt. Grundlage dafür war die Verordnung über die Einsetzung von kommissarischen Verwaltern für Unternehmungen, Betriebe und Grundstücke in den besetzten ehemals polnischen Gebieten vom 29. September 1939 (Verordnungsblatt für die besetzten Gebiete in Polen, S. 21). Die Besitzer hatten zum Teil ihre Betriebe verlassen, andernfalls wurden sie vertrieben oder als Arbeitskräfte dort behalten.
Schon nach kurzer Zeit wurden einige Sonderbeauftragte zurückgerufen oder von ihren Aufgaben entbunden, sodass die Landbewirtschaftung in der oben dargelegten Weise nur noch im Regierungsbezirk Kattowitz und im Wartheland dem RMEL unterstand.
Durch einen Erlass des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 19. Oktober 1939 wurde die Haupttreuhandstelle Ost (HTO) gegründet, auf die die Verwaltung des gesamten beschlagnahmten polnischen Besitzes (auch des landwirtschaftlichen) überging. Durch einen Erlass des Reichsführers SS über die Zusammenarbeit der Behörden des Reichsführers SS mit der HTO vom 10. November 1939 wurde bestimmt, dass Erfassung und Beschlagnahmung von landwirtschaftlichem Vermögen nur durch den Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, Verwaltung und
Nutzung dagegen durch die HTO nach Weisung des Reichsführers SS, der das erforderliche Benehmen mit dem RMEL herstell", erfolgen solle (R 49/2). Am 24. November 1939 bestimmte Himmler, dass die Einsetzung der landwirtschaftlichen Bewirtschafter für allen beschlagnahmten landwirtschaftlichen Besitz ausschließlich durch den RMEL vorgenommen werden solle, keine solchen Bewirtschafter dürften direkt durch Dienststellen des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums eingesetzt werden. Diese Rechte des RMEL wurden jedoch nicht immer beachtet (R 2/18212; Kleine Erwerbungen 620-3; Robert L. Koehl: RKFDV. German Resettlement and Population Policy 1939-1945. A History of the Reich Commission for the Strengthening of Germandom. Cambridge 1957).
Gründung der Ostdeutschen Landbewirtschaftungsgesellschaft mbH
Eine endgültige Klärung der Zuständigkeit für die Landbewirtschaftung erfolgte erst Anfang 1940. Am 12. Februar 1940 erließ der Beauftragte für den Vierjahresplan, aufgrund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplans vom 18. Oktober 1936 (RGBl. I, S. 887) und der Verordnung zur Einführung des Vierjahresplans in den Ostgebieten vom 30. Oktober 1939 (RGBl. I, S. 2125), die Verordnung zur Einführung des Vierjahresplanes in den eingegliederten Ostgebieten (RGBl. I, S. 355). Nach dieser Verordnung sollten „alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Grundstücke, die in den eingegliederten Ostgebieten gelegen sind und am 1. September 1939 nicht im Eigentum von Personen deutscher Volkszugehörigkeit gestanden habe", öffentlich bewirtschaftet werden. „Zur Durchführung der Bewirtschaftung bestellt der RMEL einen Generalverwalter, der an seine Weisungen gebunden ist"
Mit dem Erlass vom 28. Februar 1940 bestellte der RMEL die „Ostdeutsche Landbewirtschaftungsgesellschaft mit beschränkter Haftun" zum Generalverwaltung (R 82/7), die im Handelsregister des Amtsgerichtes Berlin-Mitte, Abt. B unter Nr. 58763 am 27. April 1940 eingetragen wurde (R 82/92). Als Gründer waren das Deutsche Reich, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen und ein bei der Gründung als Treuhänder des Deutschen Reiches fungierender Beamter des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, der aber den von ihm übernommenen Geschäftsanteil unmittelbar nach der Gründung auf das Deutsche Reich übertrug, eingetragen. Das Deutsche Reich war also alleiniger Gesellschafter (R 82/44). Das Stammkapital betrug 3 Millionen Reichsmark (vgl. Anweisung für die Auszahlung in
R 2/18211). Dazu kamen ein vertraglich ständig arbeitender Bankkredit von 90 Millionen Reichsmark, wechselnde Saisonkredite von ca. 140 bis 160 Millionen Reichsmark und verlorene Zuschüsse aus Reichsmitteln von mindestens 20 Millionen Reichsmark (N 1736/3 Johann Dietrich Lauenstein).
Weiterhin regelte sich die Führung der Geschäfte der Gesellschaft nach den Durchführungsverordnungen zur Verordnung vom 12. Februar 1940 (RGBl. I 1941, S. 67 f.) den Richtlinien des RMEL für die Geschäftsführung der Ostdeutschen Landbewirtschaftungsgesellschaft vom 14. Juni 1940 (Az. IV A 10-561; nicht veröffentlicht) und dem Gesellschaftsvertrag vom 13. Februar 1940 mit Ergänzungen vom 2. Juli 1941 und 22. Mai 1942 (R 82/8).
Aufgaben
Die Ostdeutsche Landbewirtschaftungsgesellschaft mbH war grundsätzlich in den eingegliederten Ostgebieten (Ostoberschlesien, Reichsgau, Wartheland, Reichsgau Danzig-Westpreußen, Regierungsbezirk Zichenau mit Suwalki) für die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Betrieben aus „nichtvolksdeutsche" Privatbesitz sowie für die Verwaltung von Grundstücken auf dem Land zuständig. Dabei wurden auch die Aufgabenbereiche anderer Behörden berührt, mit denen im Einzelnen die Zuständigkeiten abgegrenzt wurden. Insbesondere kamen hierfür die HTO und ihre Grundstücksgesellschaften, der Reichforstmeister, die Reichsdomänenverwaltung, der Reichsführer SS - Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft (Werkzentralen) und der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens in Betracht. (Vgl. zu den Sonderregelungen R 82/7, im Bereich der Reichsdomänenverwaltung auch R 2/18285).
Die Beschlagnahme der Grundstücke gehörte nicht zu den Aufgaben der Ostdeutschen Landbewirtschaftungsgesellschaft mbH. Sie erfolgte ausschließlich durch den Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (R 49/2).
Die treuhänderische Verwaltung durch die Ostdeutsche Landbewirtschaftungsgesellschaft mbH umfasste lediglich die landwirtschaftliche Betriebsführung. Über das Privateigentum des jeweiligen Eigentümers verfügte der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums. Das landwirtschaftliche Betriebsvermögen wurde beim Betrieb belassen. Neuanschaffungen mussten bei einer etwaigen Betriebsabgabe vom Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums bezahlt werden (N 1736/3 Johann Dietrich Lauenstein).
Die Ostdeutsche Landbewirtschaftungsgesellschaft mbH nahm am 1. April 1940 ihre Tätigkeit als Generalverwalter in den eingegliederten Ostgebieten auf (R 2/18212). Das Amt von kommissarischen Verwaltern und Treuhändern, die nicht aufgrund der Verordnung vom 12. Februar 1940 eingesetzt worden waren, erlosch mit der Übernahme des von ihnen verwalteten Besitzes durch den Generalverwalter.
Im August 1940 übernahm die Gesellschaft auch Landbewirtschaftungsaufgaben im Nordosten Frankreichs, nördlich einer Linie, die etwa der Maas-Aisne-Somme folgte. Sie erhielt vom RMEL den Auftrag, dem Militärbefehlshaber Frankreich das Personal zur Verfügung zu stellen, das zur Ingangsetzung brachliegender oder geräumter landwirtschaftlicher Betriebe benötigt wurde (N 1736/3 Johann Dietrich Lauenstein, R 2/18216).
Nachdem 1941 das Reichskommissariat Ostland gebildet worden war, ordnete der RMEL an, dass der Name der Gesellschaft, dessen Abkürzung „Ostlan" war, in „Reichsgesellschaft für Landbewirtschaftung mbH (Reichsland" geändert werden sollte (N 1736/3 Johann Dietrich Lauenstein). Der entsprechende Gesellschaftsbeschluss erfolgte am 22. Mai 1942 (R 82/7), die Eintragung im Handelsregister am 28. Mai 1942 (R 8135/7866).
Geschäftsführung
Erster Geschäftsführer war vom 1. Mai 1940 bis zum 31. August 1944 der Ministerialdirektor im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft Johann-Dietrich-Lauenstein. Sein Nachfolger wurde Landesbauernführer Helmuth Körner (Sachsen).
Zu weiteren Geschäftsführern wurden der Ministerialrat im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hugo Berger (zuständig für die Landwirtschaft) und der kaufmännische Direktor Waldemar Kraft (zuständig für die Verwaltung) bestellt (R 2/18216; R 82/44).
Die Geschäftsführer vertraten die Gesellschaft, wobei jeder Geschäftsführer berechtigt war, die Gesellschaft alleine zu vertreten (R 82/8).
Verwaltungsaufbau
Zentrale in Berlin
Sie befand sich zunächst in der Jägerstraße 8/9 (R 49/32), später Unter den Linden 34 (R 82/8) und bestand aus 5 Abteilungen:
-Landwirtschaftliche Abteilung
-Kaufmännische Abteilung
-Verwaltungsabteilung
-Personalabteilung
-Rechtsabteilung
Verwaltung in den eingegliederten Ostgebieten
Hauptgeschäftsstellen
Für den Bereich des Reichsgaus Wartheland wurde eine Hauptgeschäftsstelle in Posen für den Verkehr mit den Dienststellen auf Gauebene eingerichtet. Sie war Zweig- und Nebenstellen im Reichsgau Wartheland gegenüber weisungsberechtigt. Von 1942 bis 1943 bestand in Danzig ebenfalls eine Hauptgeschäftsstelle, die für Zweig- und Nebenstellen im Reichsgau Danzig-Westpreußen zuständig war.
Zweigstellen
Im Allgemeinen gab es in jedem Regierungsbezirk eine Zweigstelle. Nach dem Stand vom 27. Oktober 1941 befanden sich in Bromberg, Danzig-Oliva², Graudenz², Hohensalza, Kattowitz, Litzmannstadt, Posen und Schröttersburg Zweigstellen (R 49/32). Die Führung der Geschäfte in den Zweigstellen richtete sich nach den Weisungen der Zentrale. Zu ihren Aufgaben gehörte die Überwachung der finanziellen Angelegenheiten in ihren Bezirken und der ihr nachgeordneten Dienststellen in Bezug auf ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Betriebe.
In den Zweigstellen gab es Wirtschaftsoberleiter, deren Aufgabe die einheitliche Ausrichtung der den Zweigstellen nachgeordneten Dienststellen auf dem Gebiet der Landwirtschaft war. Jeder Wirtschaftsoberleiter war für drei bis vier Kreise zuständig.
Nebenstellen
Nebenstellen waren nachgeordnete Dienststellen der Zweigstellen in den Kreisen, an deren Spitze ein Kreislandwirt stand. Nach dem Stand vom 27. Oktober 1941 gab es 80 Nebenstellen (vgl. Adressenverzeichnis in R 49/32).
Bezirkslandwirte, Betriebsleiter und Ortslandwirte
Unter dem Kreislandwirt arbeiteten Bezirkslandwirte für Großbetriebe, Bezirkslandwirte für Klein- und Mittelbetriebe (zuständig für 100-1000 Betriebe), Betriebsleiter und Ortslandwirte, die die Bezirkslandwirte für Klein- und Mittelbetriebe unterstützen (R 82/8).
Verwaltung in Frankreich
Hauptgeschäftsstelle Paris
Wirtschaftsoberleitungen
Wirtschafsoberleitungen gab es in Laȏn, Mézières-Charleville, Nancy und Dijon (R 2/18216).
Nebenstellen
Insgesamt gab es 17 Nebenstellen, deren Adressen in R 49/32 zu finden sind (Stand: 27. Oktober 1941).
Verwaltung von Sonderaufgaben
Darüber hinaus gab es eine Außenstelle in Den Haag, die eine Anwerbestelle für niederländische Landwirte für den Osteinsatz war, und eine Außenstelle in Wien, die Aufgaben im Rahmen der Schlepperaktion durchzuführen hatten. Im Laufe des Rechnungsjahres 1941/42 wurde das Maschinenlager Wien-Lobau an die Zentral-Handelsgesellschaft Ost und die Anwerbestelle in Den Haag an ein neues niederländisches Unternehmen abgegeben (R 8135/7866; R 2/19521).
Bewirtschaftung der Betriebe
Die der Gesellschaft zur Bewirtschaftung übergebenen Betriebe wurden in Form der Eigenbewirtschaftung, das heißt, durch einen Betriebsleiter (bei Großbetrieben) oder durch polnische Wirte (bei Klein- und Mittelbetrieben) bewirtschaftet. In Ausnahmefällen wurden sogenannte Bewirtschaftungsverträge (Beispiel in R 82/26) abgeschlossen. Für den Abschluss von Bewirtschaftungsverträgen kamen im Allgemeinen nur Betriebe bis 100 Hektar Größe in Frage, wenn sie:
a)zur Eigenbewirtschaftung wegen ihres geringen Umfanges oder der Person des oft von anderer Stelle eingesetzten Gutsleiters ungeeignet waren
b)als Einzelbetriebe nicht betriebsfähig waren, aber an bäuerlichen Besitz angrenzten und von diesem mit bewirtschaftet werden konnten.
Als Bewirtschafter kamen nur qualifizierte „volksdeutsch" Bauern in Betracht, die das erforderliche Kapital und Inventar mitbrachten.
Der öffentlichen Bewirtschaftung unterlagen auch „das Zubehör und die Früchte sowie alle dem Betrieb oder Grundstück dienenden oder zugehörigen Rechte, Forderungen, Beteiligungen und Interessen aller Ar" (R 82/8).
Bereits in der ersten Zeit der Bewirtschaftung durch die Ostdeutsche Landbewirtschaftungsgesellschaft mbH/Reichsgesellschaft für Landbewirtschaftung mbH wurden Betriebe an die Wehrmacht abgegeben. Weiterhin wurden Betriebe den Siedlungsgesellschaften, die mit dem Aufbau und der Ausstattung der Umsiedlerbetriebe beauftragt waren, als sogenannte Stützpunktbetriebe überlassen. Betriebsabgaben erfolgten ebenfalls laufend an Kriegsversehrte und Volksdeutsche (R 8135/7866).
Die Gesellschaft hat von 1940 bis 1945 in den eingegliederten Ostgebieten landwirtschaftliche Betriebe von Grundstücken in einer Gesamtgröße von etwa 6 Millionen Hektar für das Deutsche Reich bewirtschaftet. Die Erträge aus der Bewirtschaftung flossen in einen besonderen Bewirtschaftungsfond, aus dem der Reichsminister der Finanzen laufend die für die weitere Bewirtschaftung nicht benötigten Mittel in die Reichskasse abrief (R 82/44).
Räumung und Abwicklung
Im Zuge der Kriegsereignisse mussten die Zweigstellen im Osten und Westen 1944/45 geräumt werden. Sie wurden jedoch bei der Zentrale wiedererrichtet (R 82/30).
Die Zentrale wurde im Juli 1944 nach Schneidemühl verlagert, nachdem das Geschäftsgebäude in Berlin zerstört worden war. Dort wurden die Geschäfte weitergeführt.
Am 20. April 1945 wurde in Ratzeburg eine Ausweichstelle, später Abwicklungsstelle errichtet. Nach dem Geschäftsverteilungsplan für die Abwicklungsarbeiten vom 23. August 1945 hat Dr. Otto Hofer die kommissarische Geschäftsführung übernommen (R 82/88). Die Reichsgesellschaft für Landbewirtschaftung mbH hat bis zum 23. September 1948 in Ratzeburg weitergearbeitet.
Ihre hauptsächliche Aufgabe bestand in der Erfassung und Verwertung des zurückgeführten Inventars von Betrieben. Diese Tätigkeit wurde im Wesentlichen von Beauftragten im Außendienst durchgeführt, die für einen oder mehrere Kreise zuständig waren. Außerdem wurden von der Abwicklungsstelle die noch bestehenden Arbeitsverhältnisse gelöst.
Treuhänder der Reichsgesellschaft für Landbewirtschaftung, der aufgrund des Kontrollratsgesetzes Nr. 52 betreffend Sperre und Kontrolle von Vermögen unter Vermögenskontrolle stand, war in der britischen Zone Captain Kazimier Bobinski (R 82/39). Sachwalter der Reichsgesellschaft für Landbewirtschaftung mbH in Berlin war Dr. Günter Klein (R 82/95).
Neben der Abwicklungsstelle in Ratzeburg bestand eine weitere Abwicklungsstelle in Berlin-Charlottenburg, deren Geschäftsführer Emil Hosius war (R 82/95).
Am 24. September 1948 ging die treuhänderische Verwaltung und Abwicklung der Gesellschaft auf den Oberfinanzpräsidenten in Kiel über, der seinerseits das Finanzamt Ratzeburg damit beauftragte (R 82/39). Ungefähr 1953 übernahm die Bundesvermögensstelle Lübeck die restlichen Abwicklungsarbeiten, die 1959/60 abgeschlossen wurden.
Wert der Überlieferung und Ersatzüberlieferungen
Die Überlieferung, die ins Bundesarchiv gelangt ist, ist sehr bruchstückhaft und zufällig. Daher wird sie wahrscheinlich kein vollständiges Bild der Tätigkeit der Ostdeutschen Landbewirtschaftungsgesellschaft mbH/Reichsgesellschaft für Landbewirtschaftung mbH wiedergeben.
Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, auch die weiteren im Bundesarchiv befindlichen Unterlagen über die Gesellschaft heranzuziehen:
R 2Reichsfinanzministerium
Nr. 1821, 18212, 18216, 18285, 19017- 19018,19521, 19565, 300033479
R 3101 ANH.Reichswirtschaftsministerium
Nr. 391
R 3601Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft
R 49Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums
Nr. 12, 32, 130, 3127
R 8135Deutsche Revisions- und Treuhand AG
Nr. 7866
R 187Sammlung Schumacher
Nr. 76, 93, 94
R 138 IBehörden der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Kommunalen Selbstverwaltung außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschlands insbesondere:
Reichsstatthalter in Danzig-Westpreußen
Danzig-Westpreußische Landsiedlungs-GmbH
Ost Dok 8Berichte von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus den Gebie-
ten östlich von Oder und Neiße zum Zeitgeschehen 1919-1945
Nr. 131, 138, 264, 360, 633
Ost Dok 13Berichte der Verwaltung und Wirtschaft in den Gebieten östlich von
Oder und Neiße
Nr. 26, 198-207
NL 267Nachlass Waldemar Kraft
N 1736Restnachlass Johann-Dietrich Lauenstein
Es ist nicht auszuschließen, dass sich darüber hinaus noch weitere Unterlagen im Bundesarchiv befinden.
Dienstakten: B 198/4211 (alt: 3311/22)
Bestandsbeschreibung
Sechs Bände (R 82/1-6) befanden sich in der in den USA gebildeten Records Group 1048 und gelangten mit der Zugangsnummer I 136/61 in das Bundesarchiv. Das „Handbuch der Reichslan" (R 82/7-8) stammt von Johann-Dietrich Lauenstein. Bei dem größten Teil der Unterlagen im Bestand R 82 handelt es sich um gerettetes Schriftgut, das 1945 nach Ratzeburg verlagert werden konnte und nach Auflösung der Ratzeburger Abwicklungsstelle vom Finanzamt Ratzeburg übernommen wurde. Von dort gelangte es über die Bundesvermögensstelle Lübeck und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in das Bundesarchiv.
Der größere Teil der im Bestand überlieferten Unterlagen entstand erst bei der Abwicklung. Von dem Registraturschriftgut vor 1945 konnten lediglich allgemeine Anweisungen, Rundschreiben, Finanz- und Personalunterlagen gerettet werden, die aber keineswegs vollständig sind. Wenig Material ist auch über die Nebenstelle Gnesen vorhanden, das vermutlich von einem Mitarbeiter gerettet wurde.
Große Teile der übrigen Unterlagen sind wahrscheinlich während der Kriegs-und Nachkriegszeit vernichtet worden (z. B. Vernichtung der Akten der Ostpreußischen Landgesellschaft durch Feindeinwirkung im August 1944, Vermerk in R 87/76).
In R 82/36 befindet sich ein Verzeichnis der in die Räume der Reichssiedlungsgesellschaft, Berlin, überführten Unterlagen, über deren Verbleib weiteres nicht bekannt ist . Ungefähr 24 Meter Personalunterlagen wurden vom Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft in Frankfurt am Main an das Bundesarchiv abgegeben.
Wegen des geringen Umfanges der Überlieferung war eine Gliederung nach dem Organisationsaufbau oder den Aktenzeichen, die nicht auf allen Bänden vorhanden sind - wenn vorhanden aber im Findbuch aufgenommen wurden, nicht möglich. Ein Aktenplan ist nicht vorhanden.
Kassiert wurden Kassenbelege, Buchungsbelege und Reisekostenrechnungen.
Erschliessungszustand
Findbuch (1981)
Zitierweise
BArch R 82/...