Der Sonderbevollmächtigte für die Erdölwirtschaft im Generalgouvernement Polen

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Geschichte des Bestandsbildners Die im September 1939 militärisch besetzten polnischen Gebiete wurden, soweit nicht in das Deutsche Reich bzw. in die Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland eingegliedert, durch Führererlass vom 12. Oktober 1939 deutscher Zivilverwaltung unter einem Generalgouverneur mit dem Sitz in Krakau unterstellt. 
R 52-XI 
Der Sonderbevollmächtigte für die Erdölwirtschaft im Generalgouvernement Polen 
Schriftgut 189 Aufbewahrungseinheiten 
Geschichte des Bestandsbildners Bestandsgeschichte Die im Bundesarchiv verwahrten Restunterlagen wurden 1997 im Original an das Archiv neuer Akten in Warschau abgegeben. Im Bundesarchiv sind Mikrofilme benutzbar. Bestandsbeschreibung Vorhanden sind allgemeine Schriftwechselakten, Unterlagen zu Eigentumsverhältnisse verschiedener Gruben, Bilanzen und v. a. Inventare, gegliedert nach Gruppen und Betrieben. Erschliessungszustand Findbuch (vor 1990) Zitierweise BArch R 52-XI/... 

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