"Geschichte des Bestandsbildners\n\nDie Gesetzsammlung wurde 1930, im verstärkten Maße jedoch erst ab 1934, im Reichsarchiv angelegt. Die Gesetzesausfertigungen gelangten auf zwei Wegen ins Reichsarchiv:\n\n1. die Reichsministerien waren aufgrund der gemeinsamen Geschäftsordnung vom 1. Mai 1924 verpflichtet, die Geswetzesausfertigungen zu sammeln und sofern diese im laufenden Geschäftsbetrieb nicht mehr benötigt wurden, ans Reichsarchiv abzugeben.\n\n2. das Reichsarchiv selbst sonderte aus den vorhandenen Beständen die entsprechenden Urschriften zur Komplettierung der Gesetzsammlung aus.\n\nBestandsbeschreibung\n\nFormelle Gesetze; Verordnungen, die materielles Recht setzen; Urschriften von Verwaltungsverordnungen; Durchführungs- und Ausführungsanweisungen; Staatsverträge.\n\nErschliessungszustand\n\nFindbuch 1956 (handschriftlich)\n\nZitierweise\n\nBArch R 5201/..."@deu . "Schriftgut\n\n107 Aufbewahrungseinheiten"@deu . . "1955"^^ . "Gesetzsammlung (Gesetze und Verordnungen, Urschriften)"@deu . . . "Gesetzsammlung (Gesetze und Verordnungen, Urschriften)"@deu . .