"Geschichte des Bestandsbildners\n\nDie Gründung der allgemeinen Ortskrankenkassen erfolgte durch das „ Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeite\" vom 15. Juni 1883. Im Zuge der Sozialgesetzgebung führte Reichskanzler Otto von Bismarck die gesetzliche Krankenversicherung ein, um damit auf die steigende Not der Arbeiter im Zuge der Industrialisierung zu reagieren und zugleich den Unmut bezüglich der Sozialistengesetze zu mindern. Ziel war es, eine dauerhafte Organisation bzw. Institution zu schaffen, die den Arbeitern im Krankheitsfall Hilfe und Unterstützung bot. So regelte das Gesetz den Rechtsanspruch eines Versicherten auf Sachleistungen wie beispielsweise eine freie ärztliche Behandlung, Arzneimittel oder auch verschiedene Geldleistungen wie Krankengeld oder Sterbegeld. Je nach Satzung der Krankenkasse konnten auch Mehrleistungen angeboten werden und der Versicherungsschutz auch den Familienangehörigen zugute kommen.\n\nAnfangs gab es im Deutschen Reich 8.200 Allgemeine Ortskrankenkassen. Sie fungierten als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und folgten dem Prinzip der Selbstorganisation, d.h. die Krankenkassen führten die vom Staat übertragenen Aufgaben finanziell und organisatorisch selbstständig aus. Ab 1892 konnten neben Arbeitern auch Angestellte und Heimarbeiter Mitglied einer Allgemeinen Ortskrankenkasse werden. Organisatorisch gehörten jeweils ganze Gemeinden, bzw. mehrere kleine Gemeinden oder ein Kreis zu einer AOK. Im Jahre 1911 erfolgte eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zur Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die in der Reichsversicherungsordnung zusammengeführt wurden. Dieses Gesetz stellte bis in die 1980er Jahre die wesentliche Grundlage des deutschen Sozialstaats dar. Während des Nationalsozialismus wurde die Selbstverwaltung der Krankenkassen aufgegeben und die Träger bekamen staatlich anerkannte Leiter zur Seite gestellt. Nach 1945 führte die Bundesregierung die Selbstverwaltung der Krankenkassen allerdings wieder ein.\n\nRechtlich gesehen bildeten die allgemeinen Ortskrankenkassen Körperschaften des öffentlichen Rechts und waren die wichtigsten Träger der gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung für die Arbeitnehmer. Jede einzelne Kasse erließ ihre eigene Satzung, die nach den jeweils ortsüblichen Verhältnissen ausgestaltet wurde und vom Reichsversicherungsamt genehmigt werden musste.\n\nDie Allgemeine Ortskrankenkasse Zoppot vertrat die Stadt und den Kreis Zoppot. Gemäß dem Geschäftsverteilungsplan der Krankenasse stand zu dieser Zeit Emil Abel (geb. 4.2.1886) an deren Spitze und Alfred Raschke (geb. 9.10.1900) fungierte als dessen Stellvertreter. Zu diesem Zeitpunkt sind im Geschäftsverteilungsplan 7.642 Mitglieder bei der AOK Zoppot ausgewiesen.\n\nDie Geschäftsstelle der AOK befand sich in der Großen Unterführung 1 in Zoppot.\n\nZwischen 1871 und 1920 war Zoppot Teil des Deutschen Reichs und lag in der Provinz Westpreußen. Nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags wurden Danzig und einige umliegende Gemeinden am 15. November 1920 vom Deutschen Reich abgetrennt und die Freie Stadt Danzig gegründet. Dieses Gebiet war ein teilsouveräner, selbstständiger Staat und unterstand dem Völkerbund. Erst durch die völkerrechtswidrige Annexion der Freien Stadt Danzig durch die Nationalsozialisten am 1. September 1939 änderte sich die Situation. Die Freie Stadt Danzig, und damit auch Zoppot, wurden wieder in das Deutsche Reich eingegliedert. Im Zuge der Annexion erhielten die Bestimmungen bezüglich der Allgemeinen Ortskrankenkassen, wie sie im Deutschen Reich Gültigkeit besaßen, auch Anwendung auf die AOKs im neu geschaffenen Reichsgau Danzig-Westpreußen. Das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 stellte Zoppot schließlich unter polnische Verwaltung.\n\nDie Allgemeine Arbeiter-, Kranken- und Unterstützungskasse in Reichenberg (Nordböhmen) wurde am 19. Juni 1870 als Selbsthilfeorganisation der Arbeiter Nordböhmens gegründet. Diese Vereinigung trug den Charakter eines Vereins und organisierte sich auf Delegiertentagen. Am 30. März 1888 erfolgte schließlich durch das Krankenkassengesetz, das die Kranken- und Unfallversicherung in Österreich-Ungarn einführte, eine wesentliche Änderung in der rechtlichen Grundlage der Kasse. Arbeitete sie zuvor als einfacher Verein, wandelte sie sich durch eine Umgestaltung der Statuten zu einer gesetzlichen Krankenkasse. Das Krankenkassengesetz in Österreich-Ungarn orientierte sich in wesentlichen Zügen an der zuvor erfolgten Sozialgesetzgebung Bismarcks für das Deutsche Reich. Auch auf die Mitgliederzahlen wirkte sich das Krankenkassengesetz erheblich aus: Gab es bei der Gründung der Kasse 1870 noch 203 Mitglieder, stieg die Zahl schon zwei Jahre später auf 4.021 Personen an. 1909 zählte die Kasse 47.578 Versicherte.\n\nReichenberg gehörte seit 1867 zum Gebiet der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie und war die zweitgrößte Stadt Böhmens. Mit dem Versailler Vertrag 1919 und der Gründung der Tschechoslowakei löste sich die Allgemeine Arbeiter-, Kranken- und Unterstützungskasse in Reichenberg auf. Von 1895 bis 1909 stand Filip Bienert als Direktor der Allgemeinen Arbeiter-, Kranken- und Unterstützungskasse in Reichenberg vor. Als Nachfolger wurde der Sozialdemokrat Anton Schäfer gewählt, der auch nach 1919 in der Krankenkasse in Liberec noch tätig war - bis zur Besetzung Böhmens durch die Wehrmacht am 30. September 1938. Franz Sponer und Wenzel Runge waren Schäfers Stellvertreter. Das Vereinshaus und die Geschäftsräumlichkeiten der Kasse befanden sich in der Johannesgasse 8.\n\nDie Allgemeine Ortskrankenkasse Metz stellte die für die Stadt Metz zuständige Krankenkasse dar und war der Dienststelle „Krankenkassen Lothringe\" unterstellt. Peter Nannenhorn ist in den Akten als Direktor der AOK vermerkt.\n\nDie Stadt Metz gehörte von 1871 bis 1918 zum Deutschen Reich und war der Verwaltungssitz des Bezirks Lothringen innerhalb des Reichslandes Elsass-Lothringen. Gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrags fiel Elsass-Lothringen 1919 wieder an Frankreich. Im Jahre 1940 besetzten deutsche Truppen die Stadt Metz und wurde wieder dem Deutschen Reich zugesprochen. Im November 1944 nahmen amerikanische Truppen Metz ein. Die Dienststelle „Krankenkassen Lothringe\" stellte auf Anordnung der Militärregierung ihre Arbeit schließlich ein.\n\nBestandsbeschreibung\n\nDer Bestand der AOK Zoppot gibt einen Einblick in die allgemeine Geschäftspraxis der Kasse. Die Laufzeit der Akten erstreckt sich von 1922 bis 1944, wobei ein Großteil der Unterlagen in der Zeit nach 1939 entstanden ist. Diese Akten enthalten u.a. Gesetze, Erlasse, Verordnungen und Rundschreiben. Zudem ist die Korrespondenz mit zum Teil zentralen Behörden oder Dienststellen, wie dem Oberversicherungsamt, vorhanden. Auch die Beziehungen zu NS-Organisationen wie der Schriftwechsel mit der „Deutschen Arbeitsfron\", Verordnungen über die Betriebskrankenkasse (z.B. Anschriftenverzeichnis der Betriebskrankenkassen des Reichs), Neufassung von Satzungen (Mustersatzungen) und Satzungsänderungen im Reichsgau Danzig-Westpreußenfinden finden sich in den Unterlagen.\n\nNach der Rückgliederung der Freien Stadt Danzig ins Deutsche Reich am 1. September 1939 befasst sich das Schriftgut vor allem mit der Neuorganisation der Krankenkassen und dem Sozialversicherungswesen. Zudem erlauben die Akten Einblick in die Umgestaltung des Sozial- und Dienstrechts im Reichsgau Danzig-Westpreußen nach der deutschen Besetzung der Freien Stadt Danzig. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Anwendung des Sozial- und Krankenkassenwesens für ausländische Arbeitskräfte und Kriegsgefangene in Deutschland und für Reichsdeutsche im Ausland und in den besetzten Gebieten.\n\nInsgesamt vermittelt der Akteninhalt einen Überblick über das Sozial- und Krankenversicherungswesen, sowie die Organisation, die Geschäftsführung und das Dienstrecht der AOK Zoppot.\n\nDie Überlieferung der Allgemeinen Arbeiter-, Kranken- und Unterstützungskasse in Reichenberg umfasst lediglich zwei Bände mit einer Laufzeit von 1909 bis 1919. Hierin enthalten sind vor allem Akten der allgemeinen Geschäftstätigkeit der Kasse, wie die Organisation der Kasse, die Wahl des Vorstands, Protokolle der Sitzungen und Jahresberichte. So lässt sich anhand der Akten beispielsweise die Zusammensetzung des Vorstandes rekonstruieren. Die Jubiläumsschrift zum 40-jährigen Bestehen der Allgemeinen Arbeiter-Kranken- und Unterstützungskasse in Reichenberg gibt zudem Aufschluss über ihre Geschichte.\n\nDie Überlieferung zur AOK Metz umfasst lediglich acht Personalakten mit einer Laufzeit von 1940 bis 1946.\n\nErschliessungszustand\n\nFindbuch (1988)\n\nZitierweise\n\nBArch R 42-III/..."@deu . "Schriftgut\n\n69 Aufbewahrungseinheiten"@deu . . "Betriebskrankenkasse des Reichs"@deu . . . "Betriebskrankenkasse des Reichs"@deu . .