Der Reichsbeauftragte für Zwecksparunternehmungen

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Geschichte des Bestandsbildners Einsetzung des Reichsbeauftragten durch das Gesetz über Zwecksparunternehmungen vom 17. Mai 1933 für deren Aufsicht und Kontrolle nach Auflösung sämtlicher Zwecksparunter‧nehmungen durch Gesetz vom 13. Dezember 1935 Mitwirkung bei der Liquidation dieser Unterneh‧mungen bis zur Auflösung der Behörde des Reichsbeauftragten zum 1. Januar 1937, Restauf‧gaben beim Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. 
R 3119 
Der Reichsbeauftragte für Zwecksparunternehmungen 
Schriftgut 36 Aufbewahrungseinheiten 
Bestandsbeschreibung Hier sind lediglich Personalakten überliefert. Zitierweise BArch R 3119/... 

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