"Geschichte des Bestandsbildners\n\nDas Arbeitsgerichtsgesetz vom 23.12.1926 schuf eine dreistufige Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Reichsarbeitsgericht), die über Rechtsstreitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien sowie zwischen einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern entschied. Das Reichsarbeitsgericht wurde 1927 am Reichsgericht errichtet.\n\nErschliessungszustand\n\nKartei (1953/1954, alphabetisch)\n\nZitierweise\n\nBArch R 3010/..."@deu . "Schriftgut\n\n5208 Aufbewahrungseinheiten"@deu . . "Reichsarbeitsgericht"@deu . . . "Reichsarbeitsgericht"@deu . .