Reichsarbeitsgericht

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Geschichte des Bestandsbildners Das Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 schuf eine dreistufige Arbeitsgerichtsbarkeit: Ar‧beitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Reichsarbeitsgericht, die über Rechtsstreitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien sowie zwischen einzelnen Arbeitgebern und Arbeitneh‧mern entschied; das Reichsarbeitsgericht wurde 1927 am Reichsgericht errichtet. 
R 3010 
Reichsarbeitsgericht 
Schriftgut 5208 Aufbewahrungseinheiten 
Geschichte des Bestandsbildners Das Arbeitsgerichtsgesetz vom 23.12.1926 schuf eine dreistufige Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Reichsarbeitsgericht), die über Rechtsstreitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien sowie zwischen einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern entschied. Das Reichsarbeitsgericht wurde 1927 am Reichsgericht errichtet. Erschliessungszustand Kartei (1953/1954, alphabetisch) Zitierweise BArch R 3010/... 
[Amtliche Druckschriften, Entscheidungen des Reichsarbeitsgerichts: Hrsg. von den Mitgliedern des Gerichtshofes. 1.1928 - 27.1944. Berlin und Leipzig 1928-1944 [RD 69/1]., Entscheidungen des Reichsarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte. 1.1927(1928) - 18.1933. Mannheim, Berlin, Leipzig 1928-1933., Literatur, Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates, hrsg. von Heinz Boberach, München 1991/1995, Teil 1, S. 250.] 

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