. "Geschichte des Bestandsbildners\n\nNach Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 hatte der Bun‧desrat Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Bundesstaaten zu schlichten; kam eine gütliche Einigung nicht zustande, beauftragte der Bundesrat den Präsidenten mit der Bildung eines Schiedsgerichts"@de . "R 3004" . . . "Schriftgut\n\n38 Aufbewahrungseinheiten"@de . . . "Bestandsbeschreibung\n\nVerschiedene Schiedsgerichtssachen 1877-1890 (5), Rechtsstreit zur Fürstlich Lippeschen Thronfolge 1896-1937 (33)\n\nErschliessungszustand\n\nFindbuch (1956)\n\nZitierweise\n\nBArch R 3004/..."@de . . "Reichsschiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten"@de . .