. . "[Amtliche Druckschriften, Gesetzliche Grundlagen der landwirtschaftlichen Marktordnung. Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Anordnungen usw. nach dem Stand vom 1. Jan. 1941. Hrsg. von der Schriftwaltung des\"Verkündungsblatt des Reichsnährstande\". Heft 1: Allgemeiner Teil, Heft 2 Brauwirtschaft [RD 87/47], Gemeinsame Geschäftsordnung der Zusammenschlüsse des Reichsnährstandes. 1941. [RD 87/10], Literatur, Hennig, Franz: Praktischer Führer durch das Reichsnährstandsrecht. Köln, Reichle, Hermann und Saure, Wilhelm: Der Reichsnährstand, Aufbau, Aufgaben und Bedeutung. Berlin 1940, Sure, Wilhelm: Reichsnährstandsgesetze. Berlin und Leipzig 1935]"@de . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nDurch Verordnung vom 18. April 1935 wurde die Hauptvereinigung der deutschen Brauwirtschaft und als ihre Untergliederungen die Brauwirtschaftsverbände geschaffen. Es handelte sich dabei um folgende Brauwirtschaftsverbände:\n\nSüddeutschland mit Sitz in München ,\n\nWestdeutschlandmit Sitz in Köln,\n\nOstdeutschlandmit Sitz in Berlin,\n\nNorddeutschlandmit Sitz in Hamburg,\n\nMitteldeutschlandmit Sitz in Weimar,\n\nOstmarkmit Sitz in Wien.\n\nDen Zusammenschlüssen gehörten als Mitglieder die Erzeuger von Braugerste, Brauweizen und Hopfen, die Mälzereien und Brauereien, die Verteiler von Hopfen und Malz sowie die Großverteiler von Bier an.\n\nDie wichtigste Aufgabe der brauwirtschaftlichen Marktordnung war nach § 5 der Verordnung vom 18.04.1935\"..die Durchführung der Marktordnung durch Regelung der Erzeugung, des Absatzes sowie der Preise und Preisspannen von Hopfen, Malz und Bie\". Hinsichtlich der Hopfenmarktregelung war noch besonders angeordnet\"...den Umfang der deutschen Hopfenanbaufläche festzusetzen und im Zusammenhang damit eine Anbauregelung zu treffe\".\n\nFerner bedurften der Ankauf und die Neuerrichtung von Absatzstätten der Genehmigung der Hauptvereinigung.\n\nDie Hauptvereinigung unterstand der Reichshauptabteilung III \"Der Mark\") des Reichsnährstandes.\n\nMit dem Gesetz über die Auflösung des Reichsnährstandes vom 21.08.1948 wurde auch die Hauptvereinigung formal aufgelöst."@de . "Hauptvereinigung der deutschen Brauwirtschaft"@de . . "R 17-VIII" . . "Schriftgut\n\n83 Aufbewahrungseinheiten"@de . . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nBestandsgeschichte\n\nObgleich dies anhand der Bestandsakten nicht konkret ersichtlich ist, ist davon auszugehen, dass die Akten der HVg der deutschen Brauwirtschaft vom Abwickler des Reichsnährstandes (Oberfinanzdirektion Berlin) 1973 in das Bundesarchiv gelangt.\n\nArchivische Bewertung und Bearbeitung\n\nEine erste einfache Verzeichnung erfolgte in Form von einer Findkartei. Bei der Überarbeitung der Verzeichnungsangaben wurden z. T. Aktentitel und Enthält-Vermerke konkretisiert sowie die Bestände klassifiziert. Neben bereits bestehenden ursprünglich vorhandenen Bandfolgen wurden archivisch Serien gebildet.\n\nBestandsbeschreibung\n\nDer Überlieferungsschwerpunkt liegt bei den Unterlagen zu Ausschüssen, Verbänden, Fachschaften sowie zum Schiedsgericht.\n\nErschliessungszustand\n\nFindbuch (2005)\n\nZitierweise\n\nBArch R 17-VIII/..."@de . . .