Reichsschiedsamt
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002429-r_159 an entity of type: Record
Reichsschiedsamt
Reichsschiedsamt
Schriftgut
78 Aufbewahrungseinheiten
Geschichte des Bestandsbildners
Das 1923 provisorisch und 1925 dauerhaft beim Reichsversicherungsamt eingerichtete Reichsschiedsamt war als oberste Revisionsinstanz für Vertrags- und Zulassungsfragen zwischen Ärzten und Krankenkassen zuständig. 1933 wurde es aufgeteilt in das Reichsschiedsamt (Ärzte) und das Reichsschiedsamt für Zahnärzte und Dentisten.
Bestandsgeschichte:
Die Akten des Reichsschiedsamtes wurden 1979 vom Bundesversicherungsamt an das Bundesarchiv in Koblenz abgegeben und im Zuge der Bewertung des Bestandes R 89 Reichsversicherungsamt als eigenständige Provenienz erkannt und abgetrennt. Ein Aktenplan war nicht vorhanden.
Archivische Bewertung und Bearbeitung:
Die Verzeichnung des Bestandes R 159 erfolgte im Wesentlichen durch Herrn Archivinspektoranwärter Lienert im Rahmen seiner Archivausbildung 1987. Dabei wurden in geringfügigem Umfang Kassationen vorgenommen, die sich vor allem auf Doppelstücke bezogen. Mangels eines Aktenplans wurde die Klassifikation des Bestandes nach Sachgesichtspunkten vorgenommen und die Akten nach den Ordnungsarbeiten neu fortlaufend signiert.
Eine erste Erfassung der Verzeichnungsdaten in der Bundesarchiv-Erschließungsdatenbank BASYS (Retrokonversion) erfolgte 2009, aber erst 2018 wurden Bandfolgen gebildet und die bereits angelegte einfache Klassifikation auch elektronisch umgesetzt.
Bestandsbeschreibung
Schwerpunkte der Überlieferung bilden einerseits die Entscheidungen des Reichsschiedsamtes in Vertrags- und Zulassungsstreitsachen, andererseits die Stellungnahmen und Auskünfte des Reichsschiedsamtes in solchen Fragen. Dabei ist grundsätzlich immer zu unterscheiden zwischen Fragen, die alle Ärzte betreffen, und denen, die sich auf Zahnärzte und Dentisten beziehen. Unterlagen zur Errichtung und zum Geschäftsbetrieb des Amtes ergänzen die Überlieferung.
Erschliessungszustand
Findbuch (1987), online seit 2009
Zitierweise
BArch R 159/...