Oberschiedsgericht für Angestelltenversicherung
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002429-r_158 an entity of type: Record
Geschichte des Bestandsbildners
Durch das Gesetz über die Einführung einer Angestelltenversicherung vom 20. Dezember 1911 (RGB1. I 1911, S. 989) wurde gleichzeitig die Gründung des Oberschiedsgerichtes für Angestelltenversicherung beschlossen. Das Oberschiedsgericht mit Sitz in Berlin nahm für das Gebiet des Reichs die Geschäfte der Angestelltenversicherung als oberste Spruch- und Beschlussinstanz wahr. In der Revisionsinstanz entschied es über Urteile der Schiedsgerichte für Angestelltenversicherung, soweit sie zur Revision zugelassen waren. Entscheidungen in Beitragsstreitigkeiten traf das Oberschiedsgericht auf Antrag an Stelle des Schiedsgerichts, wenn es sich um eine noch nicht feststehende Auslegung gesetzlicher Vorschriften von grundsätzlicher Bedeutung handelte. Daneben entschied es als erste und einzige Instanz in einer Reihe von wichtigeren Streitfällen.Das Oberschiedsgericht bestand aus dem Präsidenten (bzw. seinem Stellvertreter), aus beamteten Beisitzern (z.T. ständige Mitglieder des Reichsversicherungsamtes, teils richterliche Beamte) und den ehrenamtlichen Beisitzern aus dem Kreis der Arbeitgeber und Angestellten. Das Oberschiedsgericht entschied in der Zusammensetzung von 7 Mitgliedern (Präsident, 2 Mitglieder des Reichsversicherungsamts, 2 richterliche Beamte und je ein Vertreter der Arbeitgeber und Angestellten). Die Entscheidungen des Oberschiedsgerichts waren endgültig.Mit Wirkung vom 1. Januar 1923 wurde dem Reichsversicherungsamt, an Stelle der früheren Oberschiedsgerichte für die Angestellten, die Rechtsprechung in Angelegenheiten der Angestelltenversicherung als oberste Spruch- und Beschlussstelle übertragen
R 158
Oberschiedsgericht für Angestelltenversicherung
Schriftgut
136 Aufbewahrungseinheiten
4,7 laufende Meter
Geschichte des Bestandsbildners
Mit der 1911 erfolgten Einführung einer Angestelltenversicherung wurde gleichzeitig ein Oberschiedsgericht für Angestelltenversicherung als oberster Spruch- und Beschlussinstanz errichtet. Zum 01.01.1923 ging diese Funktion dann auf das Reichsversicherungsamt über, das offenbar auch die Unterlagen des aufgelösten Oberschiedsgerichts übernahm.
Die heute überlieferten Akten wurden 1979 vom Bundesversicherungsamt als der Rechtsnachfolgerin des Reichsversicherungsamts an das Bundesarchiv in Koblenz abgegeben. Dass sie eine eigenständige Provenienz bildeten, wurde erst im Zuge der Bewertung des Bestandes R 89 Reichsversicherungsamt festgestellt, und ein eigener Bestand (R 158) für sie gebildet.
Erschliessungszustand
Online-Findbuch
Zitierweise
BArch R 158/...
[Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv, R 89 Reichsversicherungsamt, Literatur, Die Rechtsprechung des Oberschiedsgerichts für Angestelltenversicherung. Grundsätzliche Entscheidungen vm 1. Januar 1913 bis zum 15. Juli 1921. Bearbeitet von Prof. Dr. Ludwig Lass, Geh. Oberregierungsrat, Präsident des Oberschiedsgerichts für Angestellenversicherung. Berlin/Heidelberg: Springer Verlag 1921., Georg Hartrodt, Ludwig Preller (Hrsg.), Die Organe der Sozialpolitik im Deutschen Reich. Ein Sozialbehördenlexikon. Berlin 1928]