"[Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv, Wichtige ergänzende Überlieferungen bilden die Akten des Bestandes R 55 Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda sowie die Bestände R 109 I Universum Film AG und R 109 II Reichsfilmintendanz., Literatur, Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates, hrsg. von Heinz Boberach, München 1991, Teil 1, S. 319.]"@de . "Reichsbeauftragter für die deutsche Filmwirtschaft"@de . . . . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nDas Jahr 1937 leitete den Beginn des zweiten Abschnitts der nationalsozialistischen Reform des deutschen Filmschaffens ein. Große Filmfirmen gingen in staatsmittelbaren Besitz des Reiches über. Der Hauptaktionär der Ufa, Alfred Hugenberg,\"überga\" die Aktien dem Reich. Die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Belange der Firmen übernahm der von Goebbels ernannte Reichsbeauftragte für die deutsche Filmwirtschaft, Max Winkler [Vgl. Drewniak, Boguslaw: Der deutsche Film 1938-1945. Ein Gesamtüberblick. Droste Verlag 1987, S.19].\n\nZu seinen Aufgaben gehörten u.a.:\n\n- Gründung, Fusion und Auflösung deutscher Filmgesellschaften,\n\n- Bestellung ihrer Gremien und Bemessung der Bezüge, auch der leitenden Angestellten,\n\n- Bestimmungen des Aufgabenbereichs der Dachgesellschaft und der ihr nachgeordneten Gesellschaften,\n\n- Finanzierung der Filmgesellschaften und Sicherung des Organverhältnisses,\n\n- Erwerb und Führung von Ateliers, Filmbearbeitungsanstalten und Theatern und anderen Filmbetrieben, sowie Beteiligungen daran im In- und Ausland [R 109 III/ 2 Organisationsplan für das deutsche Filmwesen 1944].\n\nWinklers Büro befand sich in Berlin, Brückenallee 3 und war als besondere Abteilung der 1929 gegründeten\"Cautio Treuhand Gmb\" angegliedert.\n\nDie wichtigsten Mitarbeiter Winklers bei der Cautio waren neben den Geschäftsführern Friedrich Merten und Willy Imhof der Jurist Bruno Pfennig als Vertreter Winklers, Verbindungsmann zur Reichsfilmkammer und Vorsitzender der Geschäftsführung der Ufa Film GmbH sowie der Rechtsanwalt Dr. Günther Dahlgrün, der 1941 zur Cautio kam und bald zum engsten Mitarbeiter und ständigen Vertreter Winklers wurde.\n\nOrganisatorisch unterstand der Reichsbeauftragte für die deutsche Filmwirtschaft dem Leiter der Abteilung Film im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, dem auch die Belange der Filmkunst vorbehalten waren.\n\nDie Finanzierung der\"reichsmittelbare\" Filmwirtschaft erfolgte unter Beteiligung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda und bezog sich vor allem auf den Bau von größeren Ateliers und Kinos sowie die Filmherstellung."@de . . . . "R 109-III" . "Schriftgut\n\n46 Aufbewahrungseinheiten"@de . . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nArchivische Bearbeitung\n\nDie hier vorliegenden 46 Bände umfassen v.a. den Zeitraum 1943 bis April 1945. Sie wurden 1967 vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegeben und 1996 nach Berlin-Lichterfelde verlagert.\n\nKassationen wurden im Hinblick auf die geringe Überlieferung nicht vorgenommen, obwohl ein relativ großer Teil der Akten lediglich Unterlagen zur Personalsituation (UK-Stellungen, Lohn- und Gagenzahlungen) sowie zur Rohstoff- und Gerätebeschaffung einnimmt. Die zum Teil eigenwillige und unsystematische Aktenablage erschwerten die Erschließung.\n\nAls Folge der kurzen Laufzeit versprechen einzelne Titel mehr als der Inhalt des Bandes wirklich hergibt. Dennoch gibt der Bestand einen gewissen Einblick in die filmwirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Kriegsjahre. Besonders deutlich werden die mit dem\"totalen Kriegseinsat\" verbundenen Probleme.\n\nÜber den Verbleib des Schriftgutes aus der Zeit vor 1943 liegen keine Informationen vor. Es ist aber zu vermuten, dass diese Akten bei einem Luftangriff am 22. November 1943, der auch das Büro der Cautio zerstörte, vernichtet wurden.\n\nDer Bestand wurde 1981 durch Herrn Ganser verzeichnet.\n\nBei der Eingabe in die Datenbank wurden die Aktentitel weitestgehend unverändert übernommen.\n\nZitierweise\n\nBArch R 109III/...\n\nErschliessungszustand\n\nOnline-Findbuch (2004).\n\nZitierweise\n\nBArch R 109-III/..."@de .