Sozialistische Einheitspartei Deutschlands

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Sozialistische Einheitspartei Deutschlands 
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands 
Schriftgut 100259 Aufbewahrungseinheiten 2550,0 laufende Meter 
Geschichte des Bestandsbildners Verwaltung und Archivierung des Schriftgutes im zentralen Parteiapparat Während des Bestehens der SED gab es zwei Archive, in denen das Schriftgut aus den Registraturen des zentralen Parteiapparates lag, das Zentrale Parteiarchiv (ZPA) und das Interne Parteiarchiv (IPA). Beide Archive waren keine öffentlichen, sondern organisationseigene Einrichtungen der SED. Das ZPA entstand entsprechend einem Sekretariatsbeschluss vom 08.04.1963 aus dem Historischen Archiv des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML). Das gehörte seit Mitte der 50er Jahre zur Abt. Geschichte der Arbeiterbewegung im IML und erfasste vorwiegend Sammlungsgut zur Geschichte der Arbeiterbewegung [BArch DY 30/ J IV 2/3/ 876]. Das ZPA war von 1963 bis Anfang 1990 eine eigenständige Abteilung im IML und von Januar 1990 bis Januar 1992 ein Bereich des Instituts für Geschichte der Arbeiterbewegung (früher IML). Als dieses 1992 seine Arbeit einstellen musste, wurde das Archiv gemeinsam mit der Bibliothek und den drei Werkstätten als"Verbund Archiv/Bibliothek/Technische Werkstätte" dem PV der PDS direkt unterstellt. Mit Vertrag zwischen der BRD und der PDS vom 29.12.1992 wurde das ZPA in die Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv eingebracht.  Das IPA wurde auf Beschluss des Sekretariats vom 19.08.1959 im Büro des PB eingerichtet [Vgl. BArch DY 30/ J IV 2/3/ 653. Die erste Eintragung im Registrierbuch des Archivs über die Übernahme von Schriftgut erfolgte am 17.09.1959]. Dieses Archiv hatte die Aufgabe, die in den politischen Führungsgremien (ZK, PB, und Sekretariat des ZK) entstandenen und als vertraulich oder geheim eingestuften Dokumente zu sichern und zu verzeichnen. Es war nicht vorgesehen, sie für Forschungsvorhaben bereitzustellen. Lediglich führende Funktionäre des zentralen Parteiapparates konnten diese Überlieferung für ihre politische Tätigkeit nutzen [Nur Mitglieder und Kandidaten des ZK, PB, Sekretariats oder Abteilungsleiter im ZK konnten über den Leiter des Büros des PB kopierte Dokumente abrufen.]. Erstmalig bekamen ausgewählte Historiker in den 1980er Jahren für das Projekt"Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in vier Bände" Dokumente aus dem IPA vorgelegt [Vgl. Beschlussfassung des PB am 29.01.1980 über die"Konzeption und Erarbeitung einer Geschichte der SED in vier Bände" in: BArch DY 30/ J IV 2/2/ 1822]. Auf Beschluss des Präsidiums des PV der SED-PDS vom 04.01.1990 wurde das IPA in das ZPA eingegliedert.  Seit 1963 existierten bei den Bezirksleitungen der SED (BL) die Bezirksparteiarchive (BPA). Sie unterstanden dem Leiter des Büros des Sekretariats der jeweiligen BL und archiverten das archivwürdige Schriftgut der Bezirks- und Kreisleitungen sowie der abgabepflichtigen Grundorganisationen [BArch DY 30/ 5404].  Das Sekretariat des ZK der SED beschloss am 08.04.1963 die"Richtlinien über den Aufbau des einheitlichen Parteiarchivwesens der SE". Dieser Beschluss regelte die archivische Zuständigkeit und legte die Hauptaufgaben, die Erfassung, Sicherung und Archivierung der Unterlagen aus den aktenführenden Stellen des zentralen Parteiapparates fest [Vgl. BArch DY 30/J IV 2/3/ 876]. Er enthielt außerdem die Festlegung, in allen BL der SED Bezirksparteiarchive, deren fachliche Betreuung das ZPA übernahm, aufzubauen.  Allgemein gültige Richtlinien für die Verwaltung des Schriftgutes lagen bis dahin noch nicht vor. Lediglich die Arbeitsordnungen des Apparates des ZK der SED, die jeweils im Sekretariat am 29.01.1953, am 04.10.1961 sowie am 16.05.1962 behandelt wurden, enthielten allgemeine Festlegungen für die Schriftgutverwaltung in den aktenführenden Stellen [Vgl. BArch DY 30/J IV 2/3/ 385; 767; 809]. Die Registraturen wurden nun verpflichtet, regelmäßig Schriftgut abzugeben. Die erste konzentrierte Übergabe betraf die Materialien aus der Zeit von 1946 bis 1963. Das Büro des PB wies alle Abteilungen und Büros im August 1963 an, die betreffenden Unterlagen dem ZPA zu übergeben. Allerdings waren durch Kassationen in den Registraturen sowie durch häufige Umstrukturierungen und den damit verbundenen Aufräumarbeiten zum Teil erhebliche Lücken in jener Überlieferung entstanden.  In den folgenden Jahren wurden für den Umgang mit Schriftgut umfangreiche Richtlinien und Grundsatzpapiere von Archivaren erarbeitet und in der Regel im Sekretariat des ZK zum Beschluss erhoben. So entstanden die Arbeitsrichtlinien für die Ordnung und Verzeichnung des Parteischriftgutes, die Arbeitsrichtlinien für die Wertermittlung und Kassation, die Richtlinien für den Umgang mit dem Schriftgut der Grundorganisationen der SED, das Verzeichnis des historisch wertvollen Schriftgutes der SED, das ständig in den Parteiarchiven aufzubewahren ist, die Rahmentektonik, die Archivordnung und die Benutzerordnung des ZPA, die Registraturordnung und der Einheitsaktenplan der SED für die zentrale und regionale Ebene, der im ZK, in den Bezirks- und Kreisleitungen der SED verbindlich anzuwenden war. In den Büros der Sekretäre im ZK fand der Einheitsaktenplan laut Sekretariatsbeschluss vom 18.10.1967 keine Anwendung [BArch DY 30/ 5429].  Um der Schriftgutverwaltung im Apparat stärkeres Gewicht zu verleihen, wurde 1968 die Altregistratur aufgebaut. Sie befand sich im ZK-Gebäude, gehörte aber zum ZPA und erfüllte als Bindeglied zwischen Registratur und Endarchiv die Funktion eines Zwischenarchivs mit zeitlich begrenzter Zuständigkeit für das Registraturgut. Von hier aus erfolgte die Anleitung der Sekretärinnen, die für die Abteilungs- bzw. Sachbearbeiterregistraturen verantwortlich waren und die Schriftgutabgaben vorbereiteten. Die Entscheidungsbefugnis, wann welches Schriftgut der Altregistratur übergeben wurde, lag jedoch letztendlich beim Leiter der jeweiligen Abteilung. In der Altregistratur wurde das Schriftgut bewertet, den Mitarbeitern des Parteiapparates zur laufenden Arbeit bei Bedarf bereitgestellt und schließlich an das ZPA zur endgültigen Bearbeitung abgegeben.  1975 wurden für alle Positionen des Einheitsaktenplanes Aufbewahrungsfristen eingeführt. Eine weitere Präzisierung der Befugnisse des ZPA erfolgte 1982 durch die"Richtlinien über den Archivfonds der SED, die Struktur und die Aufgaben der Parteiarchiv" [Vgl. BArch DY 30/ J IV 2/3/ 3450]. Auf der Grundlage der genannten Richtlinien wurde das Schriftgut der SED erschlossen. Die Benutzung der Bestände des ZPA regelten die Archiv- und die Benutzungsordnungen des ZPA. Bereits am 22.01.1964 beschloss das Sekretariat des ZK die erste Benutzungsordnung [Vgl. BArch DY 30/ J IV 2/3/ 945], die durch Beschlüsse des Sekretariats am 23.06.1973 [Vgl. BArch DY 30/ J IV 2/3/ 2024] und am 19.12.1988 [Vgl. BArch DY 30/ J IV 2/3/ 4341] modifiziert wurde. Zwischenzeitlich trat am 01.11.1985 ohne Beschlussfassung eine neue Benutzerverordnung in Kraft. Die Archivordnungen stuften das Schriftgut des PV/ZK der SED generell als vertraulich ein, extra ausgewiesene Teile (z. B. Kaderakten, Dokumente der ZPKK, große Teile der Überlieferung der Abt. Finanzverwaltung und Parteibetriebe, der Abt. Internationale Verbindungen) wurden gesperrt. Nur bereits veröffentlichte Materialien der SED galten als allgemein zugänglich für die Benutzung. Allerdings konnte ein Forscher erst im Archiv arbeiten, nachdem der Archivleiter oder der Direktor des IML die Genehmigung erteilt hatte. Um diese zu erhalten, musste derjenige in der Regel Mitglied der SED sein und über seine Dienststelle einen schriftlichen Studienantrag, der vom Parteisekretär der jeweiligen GO befürwortet wurde, stellen. Findmittel zum SED-Bestand bekam er nicht vorgelegt, die Recherchen übernahmen die zuständigen Archivmitarbeiter. Diese Praxis wurde erst mit der am 01.04.1990 eingeführten neuen Archiv- und Benutzerordnung, die sich an der Bundesarchivgesetzgebung orientierte, verändert.  Die seit 1965 geltende"Rahmentektonik der Bestände des Zentralen Parteiarchivs und der Bezirksparteiarchive ab 194" bestimmte die Signatur der Akten. Der Bestand SED erhielt in der Tektonik die römische Ziffer IV. Ausgehend von der Organisationsstruktur wurden die Bestände in Abteilungen und Gruppen aufgegliedert, wobei die konkreten Aufgabenkomplexe berücksichtigt wurden. Außerdem wurde eine zusätzliche Gliederung, die chronologisch den Parteitagsperioden folgte, vorgenommen. So erhielten die Signaturen des Archivguts bis 1962 keinen zusätzlichen Buchstaben (im Sprachgebrauch oft als Null-Bestand bezeichnet, z. B: IV 2/14/...). Den Signaturen des Archivgutes von 1963 bis 1971 wurde ein"" (z. B.: IV A 2/14/...) und den Signaturen des Archivgutes von 1972 bis 1980 ein"" (z. B.: IV B 2/14/...) hinzugefügt. Es war geplant, Einschnitte entsprechend den Parteitagsperioden mit weiteren Buchstaben deutlich zu machen. Seit 1997 wurde dieses Signatursystem nicht weitergeführt, sondern die Akten werden fortlaufend nummeriert. Der Bestand SED ist jetzt in der Stiftung unter der Bestandssignatur DY 30 zu finden, die bisherigen Signaturen wurden angefügt (z. B.: DY 30/ IV A 2/14/...).  Die Erschließung der zeitlich gesplitteten Teilbestände, deren Registraturbildner in der Regel eine Abteilung oder ein Büro im ZK waren, brachte verschiedene Findmittel je Teilbestand hervor. Wird der Gesamtzeitraum der Existenz einer Abteilung betrachtet, müssen mitunter bis zu fünf verschiedene Findmittel unterschiedlichen Zustandes (ohne eventuell vorliegende Teilbände) ausgewertet werden. Im ZPA erstellte Findbücher (mit Einleitung und Registern) liegen in der Regel für den Zeitraum bis 1962 vor, für den Zeitraum von 1963 bis 1971 wurde begonnen, die im ZPA gefertigten Karteikarten zu kopieren oder abzuschreiben und als Verzeichnis (ohne Einleitung, ohne Register) zu binden. Findbücher für den Zeitraum von 1972 bis 1980, der jedoch nicht bei allen Teilbeständen bearbeitet ist, wurden noch bis 1994 über PC (als im DBase-Format erfasste Dateien) erstellt. Außerdem stehen für Schriftgut, welches in der Altregistratur oder im IPA lagerte und bis jetzt noch nicht endgültig archivisch bearbeitet vorliegt, kopierte Karteikarten in gebundener Form als Findmittel zur Verfügung. Diese Materialien tragen die Signatur DY 30/ vorl. SED jeweilige Nummer (z. B.: DY 30/ vorl. SED 12345). Wurde das Schriftgut für den gesamten Abschnitt bis 1989 erschlossen, existiert ein mit Einleitung, Registern und Konkordanz ausgestattetes Findbuch (aktuelle Signierung der Akten lautet: DY 30/ fortlaufende Nummerierung).  Teilweise weisen die einzelnen Strukturteile große Lücken auf, von einigen existieren keine Unterlagen. Die Ursachen sind vielfältiger Natur. De Mitarbeiter des Parteiapparates beschrieben"Papie", um ihre Arbeitsaufgaben zu erfüllen. An seine spätere Bedeutung als Quelle dachten sie, insbesondere in den späten 1940er und frühen 1950er Jahren, nicht. Nachdem das Papier seine Funktion erfüllt hatte, landete es oft im Papierkorb. Schriftgut ging verloren, als einige aktenführende Stellen innerhalb des Parteihauses umzogen und als der gesamte ZK-Apparat 1959 aus der Wilhelm-Pieck-Straße in das Haus des ZK am Marx-Engels-Platz wechselte.  Es gab Sekretariate, Büros, Kommissionen und Abteilungen (z. B. Sekretariat Edith Baumann, Fred Oelßner, Paul Wandel), deren Schriftgut nicht ins Archiv abgegegeben, sondern unter den Nachfolgern aufgeteilt oder sogar kassiert wurde. In einzelnen Fällen wurde gesondert bestimmt, was mit dem Schriftgut geschehen sollte. Ein anderer Teil der Dokumente fehlt, weil es sich um VS-Schriftgut handelte und dieses, wenn der Geheimhaltungsgrad nicht aufgehoben wurde, von vornherein aus dem Registraturbestand des ZPA herausfiel. VS-Schriftgut wurde entsprechend den"Richtlinien zur Arbeit mit Verschlusssachen für das ZK der SE" nach Gebrauch vernichtet oder an das IPA abgegeben. Die Entscheidungsbefugnis, was mit dem konkreten Schriftstück geschah, lag beim zuständigen Abteilungsleiter, der jedoch an die o. g. Richtlinien gebunden war. [Der Umgang mit vertraulichem und geheimem Schriftgut war in der"Richtlinie zur Arbeit mit Verschlußsachen für das Zentralkomitee der SE" geregelt, erstmalig im Beschluss des PB vom 28.04.1953, in: BArch DY 30/ J IV 2/2/ 277, letztmalig im Beschluss des Sekretariats vom 24.08.1987, in: BArch DY 30/ J IV 2/3/ 4152.]  Aktenvernichtungen fanden vereinzelt im Zuge der Auflösung einzelner Strukturteile des ZK-Apparates statt. Beispielsweise wurden die Unterlagen des Instituts für Meinungsforschung beim ZK der SED im Zusammenhang mit seiner vom Sekretariat des ZK der SED am 17.01.1979 beschlossenen Auflösung vernichtet. Deshalb existiert heute kein separater Teilbestand, nur im Schriftgut einiger Abteilungen oder Sekretariate sind einzelne Dokumente zu finden [Vgl. Heinz Niemann, Meinungsforschung in der DDR. Die geheimen Berichte des Instituts für Meinungsforschung an das Politbüro der SED. Köln 1993].  Es gab Schriftgut mit ausschließlich praktischem Wert, welches entsprechend den"Richtlinien zur Aufbewahrung und Kassation von Schriftgut der SE" entweder bereits in der aktenführenden Stelle oder nach Ablauf festgesetzter Fristen in der Altregistratur kassiert wurde. In den Phasen des demokratischen Umbruchs im November und Dezember 1989 vernichteten Funktionäre gezielt Dienstschriftgut in den aktenführenden Stellen im ZK-Gebäude. Diesen Aktionen fielen auch die zentrale Mitgliederkartei der SED und fast die gesamte Überlieferung der Abteilung Finanzverwaltung und Parteibetriebe aus den 1970er und 1980er Jahren zum Opfer. Mitarbeitern des ZPA gelang es aber auch, zur Vernichtung bestimmtes Schriftgut im Haus des ZK in diesen beiden Monaten zu sichern [Vgl. Wolfgang Triebel, Aktenvernichtung im Zentralen Parteiarchiv der SED. In: Materialien der Enquete-Kommission"Überwindung der Folgen der SED-Diktatur in Prozeß der deutschen Einhei", Band VI, Baden-Baden 1999]. Die Akten des Bestandes SED mit den Signaturen DY 30/ IV 1/…DY 30/ IV 2/… DY 30/ IV A 2/…  DY 30/ IV B 2/…  DY 30/ J IV 2/…  DY 30/ IV 3/…DY 30/ IV A 3/…wurden 2016/2017 umsigniert.  Erschliessungszustand Online-Findbücher in ARGUS 

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