Deutsche Investitionsbank

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Deutsche Investitionsbank 
Deutsche Investitionsbank 
Schriftgut 1726 Aufbewahrungseinheiten 65,1 laufende Meter 
Geschichte des Bestandsbildners Dem MdF (DN 1) unterstellte zentrale staatl. Bank für die Finanzierung und Kontrolle von Investitionen in der volkseigenen und der privaten Wirtschaft, in Genossenschaften und staatl. Einrichtungen, Gewährung von Krediten in diesen Bereichen; Kommanditist bei Betrieben mit staatl. Beteiligung, Verwaltung von langfristigen Forderungen einschließlich der Forderungen von 1945 geschlossenen deutschen Banken und von Kapitalbeteiligungen, Kreditgewährung für verwaltete Betriebe (Betriebe mit ausländischen Vermögensanteilen); 1968 Übernahme der Aufgaben durch die Industrie- und Handelsbank (DN 9). I.Organisation und Aufgaben der Deutschen Investitionsbank Die Deutsche Investitionsbank (DIB) existierte von 1948 bis 1967 als Bestandteil des staatlichen Bankensystems der SBZ/DDR. Die Gründung erfolgte gemäß SMAD-Befehl Nr. 153 vom 10. Sept. 1948. Einleger der Grundkapitalsumme von 200 Mill. DM waren die Landesregierungen der SBZ und die Hauptverwaltungen (HV) der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK). Unterstellt war die DIB anfangs der HV Finanzen der DWK, ab Oktober 1949 dem Ministerium der Finanzen (MdF). Die Aufgaben der Bank regelte die vom Sekretariat der DWK am 13. Okt. 1948 beschlossene Anordnung zur Errichtung der DIB, namentlich folgende: · Gewährung von Hypotheken und langfristigen Darlehen an Gebietskörperschaften, Unternehmen und Einzelpersonen · Treuhänderische Verwaltung von zweckgebundenen Einlagen und Spezialfonds · Erwerb von Grundstücken zur Vermeidung von Verlusten ihrer Forderungen · Ausgabe von Schuldverschreibungen. · Die Finanzierung von Investitionen und Kontrolle der Verwendung der Gelder war über den gesamten Zeitraum des Bestehens der Bank ihre Hauptaufgabe. Die DIB besaß das ausschließliche Recht Hypotheken und langfristige Kredite über 10 000 DM pro Einzelobjekt zu gewähren. · Weitergehende rechtliche Grundsätze zur Organisation und Verwaltung der Bank wurden von den Gründern in der Satzung vom 13. Okt. 1948 geregelt. Als geschäftsführende Organe der Bank wurden darin das Direktorium, bestehend aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 5 Direktoren; sowie der Verwaltungsrat benannt und deren Aufgaben festgeschrieben. Das Direktorium war für die gesamte Geschäftsführung der Bank zuständig, es bewilligte die zu gewährenden Kredite, vertrat die Bank gerichtlich und war für die Einstellung und Entlassung von Angestellten verantwortlich. Der Verwaltungsrat hatte die Geschäftsführung zu gewährleisten und die Entscheidungen des Direktoriums vorzubereiten, einschließlich der Festsetzung von Grundsätzen für Beleihungen und Schuldverschreibungen[1]. · · 1949 war die Bank beauftragt worden, sogenannte Altforderungen, dies hieß Forderungen an Privatbetriebe, -unternehmer bzw. -personen, die vor dem 8. Mai 1945 entstanden waren, zugunsten von inzwischen verstaatlichten Betrieben einzuziehen[2]. Die Forderungsverwaltung durch die DIB erstreckte sich ebenso auf die Verwaltung von Kapitalvermögen der IG Farben AG nach deren Enteignung. Zum sogenannten Altgeschäft gehörte auch die Übernahme der Aufgaben der Inkassokommission für die geschlossenen Banken, sowie der Treuhandstelle für die Verwaltung der alten Wohnungsbau- und Siedlungsdarlehen in der SBZ durch die DIB. · · Mit der Übernahmeverordnung vom 25. Jan. 1951[³] wurden der Bank weitreichende Aufgaben auf dem Gebiet der Wahrnehmung und Verwaltung volkseigener und verwalteter Beteiligungen sowie bei der Verwaltung von Hypotheken und anderen dinglichen Rechten an Grundstücken, die sich in volkseigener Rechtsträgerschaft befanden, übertragen[4]. Die DIB übte damit die Rolle des Aktionärs bei Privatunternehmen aus. Es handelte sich dann um sogenannte verwaltete Beteiligungen, wenn die Aktienanteile aus dem Besitz von nach SMAD Befehl[5] geschlossenen Großbanken, welche nach ihrer Schließung zu Volkseigentum erklärt wurden, stammten. · · Die Verordnung (VO) vom 6. Sept. 1951 übertrug die Verwaltung von ausländischen Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmungen an die DIB, soweit sie nicht den Fachministerien der DDR oder den Organen für die Verwaltung der örtlichen Industrie übertragen worden waren[6]. · · Daneben konnte sich für die DIB aus der VO vom 17. Juli 1952, die die „Sicherung von Vermögenswerten... von Personen, die ...(die) DDR ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten ... (verlassen) (hatten) .." regelte, sowohl die Wahrnehmung volkseigener (nach § 1) als auch verwalteter Beteiligungen (nach § 6 - „Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz ... in den westlichen Besatzungszonen ... habe") ergeben[7]. · · Gemäß dem Beschluss des Ministerrates der DDR vom 12. Jan. 1956 wurde die DIB für die Folgezeit häufig zur Rolle des Kommanditisten bei staatlichen Beteiligungen an privaten Betrieben ermächtigt. Die DIB verwaltete dabei den staatlichen Anteil von Betrieben, die als Kommanditgesellschaften geführt wurden, sogenannte Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB). Der Aspekt der staatlichen Beteiligung an privaten Betrieben und eine stärkere Kontrollbefugnis bei der Kreditgewährung an die bereits benannten Bereiche wurden im geänderten Statut der DIB vom 6. Juni 1957 gesetzlich verankert[8]. Das Statut bezeichnete die DIB als „volkseigene Bank der Deutschen Demokratischen Republi". Die Bindung ihrer Geschäftstätigkeit an den Volkswirtschafts- und Staatshaushaltsplan wurde dort bestätigt, ebenso wie die Möglichkeit Sanktionen bei Verstößen gegen „Plandisziplin, Arbeitsmethoden der Investitionsgesetzgebung und dem Prinzip strengster Sparsamkei" zu verhängen. Die Bank selbst arbeitete nach einem vom Minister der Finanzen bestätigten Plan. · · Bis 1952 bestand die DIB aus der Zentrale und 6 Länderfilialen, welche mit Auflösung der Länderstrukturen in 15 Bezirksfilialen umgebildet wurden. Das Niederlassungsnetz, das sukzessiv aufgebaut wurde, bestand 1954 bereits aus 29 regional zuständigen Zweigstellen, deren Zahl sich bis 1967 auf 61 erhöhte[9]. Zweigstellen entstanden bevorzugt dort, wo die Investitionstätigkeit besonders stark ausgeprägt war. Für die Durchführung von Investitionsvorhaben mit besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung wurden Sonderbankfilialen eingerichtet. · · Die Zentrale der DIB führte keine operative Arbeit durch, sie konzentrierte sich auf Leitungsaufgaben und die Bearbeitung grundsätzlicher Fragen. Für die Abwicklung der Geschäftstätigkeit im Einzelnen einschließlich des Kassenverkehrs waren die Filialen und Zweigstellen zuständig. Die Zweigstellen waren ausschließlich mit Investitionsfinanzierung der volkseigenen Wirtschaft befaßt; sie sind insofern als Außenstellen der entsprechenden Abteilungen in den Bezirksfilialen anzusehen. Insbesondere bei der Investitionsfinanzierung bediente sich die DIB zur Geschäftsabwicklung der Filialen der Deutschen Notenbank und der Sparkassen über Sonderkonten. · · Die innere Struktur und Organisation der Zentrale lehnt sich an die Aufgaben der Bank an. Es bestehen über den gesamten Zeitraum ihrer Existenz folgende Hauptbereiche in der Organisation[10]: · · -Bereich Leitung, einschließlich Organisation, Recht · -Bereich Planökonomie · Bereich (Abt.) Investitionen der volkseigenen Wirtschaft mit den Sektoren: · - Plankontrolle, - Investkontrolle, - Zweigstellen. · -Bereich Finanzierung und Kontrolle der Bauwirtschaft · -Bereich Verwaltung staatlicher und volkseigener Beteiligungen, einschließlich der Kreditierung des Arbeiter-Wohnungsbaues · Bereich Darlehns- und Kreditverwaltung, einschließlich · Finanzierung von Investitionen im nichtvolkseigenen Wirtschaftsbereich · Bereich Allgemeine bzw. Innere Verwaltung -Bereich Rechnungsführung und Statistik Für die Zentrale und die Landes- bzw. Bezirksfilialen bestanden einheitliche Struktur- und Organisationsformen. II. Schwerpunkte in der Tätigkeit der DIB 1948 - 1967 Die Grundlage für die Tätigkeit der DIB bildete die Übernahme der Grundkreditabteilungen der Landeskreditbanken. Damit lag der Schwerpunkt der Arbeit der 6 Landesfilialen in der Verabreichung von Krediten für Betriebe der einzelnen Regionen. Entsprechend den Vorgaben des Zweijahresplanes der Volkswirtschaft wurden Investitionsauflagen erteilt, z.g.T. mit zinslosen bzw. nicht zurückzuzahlenden Haushaltszuweisungen. Die DIB besaß neben ihrer Kompetenz für den sich formierenden volkseigenen Sektor, auch die ausschließliche Zuständigkeit für die Ausreichung von Neubauernbaukrediten. Für den sonstigen Bereich der Kreditierung im landwirtschaftlichen Bereich war nicht die DIB, sondern genossenschaftliche Kreditinstitute zuständig. Darüber hinaus wurden kurzfristige und Umlaufmittelkredite auch von der Deutschen Notenbank für den gesamten Wirtschaftsbereich ausgereicht. Hauptinvestitionsvorhaben im 1. Fünfjahrplan von 1951 - 1955 war der Aufbau der metallurgischen Industrie (Eisenhüttenkombinat Ost, Eisenwerke West bei Calbe, Stahl- und Walzwerk Brandenburg u.a.). Die Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in der volkseigenen Wirtschaft ab 1952 hatte die Verstärkung der Kontrolltätigkeit der Bank zur Folge. Besonders auf bauwirtschaftlichem Gebiet sollten die Kontrollen Einfluß nehmen auf das Sparsamkeitsverhalten und den Investitionsfortgang; Prüfgruppen der Bank wurden verstärkt eingesetzt. Die Investitionsfinanzierung erfolgte teils aus Eigenmitteln der Betriebe, teils aus Haushaltszuweisungen. Ab Januar 1955 wurde in allen zentralgeleiteten Betrieben zur vollen Heranziehung der Amortisationen bei der Finanzierung von Investitionen übergegangen. Infolgedessen wurden interne Richtlinien der Bank zur Finanzierungs- und Kontrollmethodik mit dem Ziel der engeren Bindung zwischen Bank, Betrieb und Planungsmechanismen modifiziert. Ab 1956 kam als ein neuer Schwerpunkt für die Bank die Übernahme staatlicher Beteiligungsanteile an privaten Betrieben hinzu. Die hierdurch ermöglichte Kontrolle über Rechnungslegung und Betriebswirtschaft dieser Betriebe schuf eine der Voraussetzungen an Einfluß zu gewinnen, um die bis dahin noch vorhandenen privaten Eigentumsrechte in der Wirtschaft zurückzudrängen. Ein Prozeß, der 1972/73 unter wesentlicher Mitwirkung des Nachfolgers der DIB der Industrie- und Handelsbank nahezu vollendet wurde[11]. Ab Ende der 50er Jahre wurden die Hauptinvestitionsvorhaben im Rahmen des Chemieprogramms der SED durchgeführt (z. B. Erdölverarbeitungskombinat Schwedt/Oder, Kombinat Schwarze Pumpe). In diesem Zusammenhang kam es zur Bildung von Schwerpunktfilialen in der DIB, die die gleiche Stellung wie Bezirksfilialen hatten[12]. Ab 1963 wurden im Zuge der Umorganisation der Wirtschaftsverwaltung nach dem „Produktionsprinzi" zunehmend Spezialbankfilialen (Industriebankfilialen) geschaffen, die sowohl unter Anleitung der DIB als auch unter der der Deutschen Notenbank bei Großbetrieben, Kombinaten oder bei Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) bestanden. Im Rahmen der Festlegungen des VI. Parteitages der SED und der folgenden Einführung des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft ab 1963 wurde den VEB, sowie den VVB größere Selbständigkeit bei der Material- und Kreditbeschaffung zugestanden. Das Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel bestimmte auch das Investitionsverhalten der Betriebe und damit nahm die Inanspruchnahme von Krediten bei der DIB entsprechend ab. Bereits im April 1967 wurde auf Grund eines Beschlusses des Ministerrates der DDR zur Neugestaltung des sozialistischen Banksystems mit der Erarbeitung von Organisations- und Maßnahmeplänen begonnen, die zur Bildung der Staatsbank der DDR, sowie der Industrie- und Handelsbank und damit zur Auflösung der Deutschen Investitionsbank zum 1. Jan. 1968 führten. Eine Reihe von Abwicklungsarbeiten bei der Kreditvergabe, die Forderungsverwaltung und die Verwaltung von Beteiligungen gingen auf die Industrie- und Handelsbank über. III. Bestandsgeschichte/Archivische Bearbeitung Die im Bundesarchiv verwahrte Überlieferung der Deutschen Investitionsbank umfasst ausschließlich Unterlagen, die in der Zentrale der Bank entstanden sind. Der Bestand hat einen Umfang von 48 laufenden Metern Akten. Diese gelangten 1983 ins Zentrale Staatsarchiv Potsdam (ZStA) und wurden davor im Verwaltungsarchiv der Staatsbank der DDR in Zusammenarbeit mit dem ZStA bewertet und erschlossen. Dem vorliegenden Bearbeitungsbericht ist zu entnehmen, dass das Schriftgut von 1952 bis 1974 regelmäßig von den aktenführenden Stellen im Verwaltungsarchiv abgegeben und gleichzeitig dort einer kontinuierlichen Bewertung unterzogen wurde. Die Kassationsrate wurde mit 60 % angegeben. Betroffen war davon in erster Linie banktechnisches Schriftgut (Belegwesen), entsprechend den jeweils geltenden Kassationsrichtlinien der Bank. Die Aktenbildung des Bestandes ließ die Anwendung von Aktenplänen weitgehend vermissen, so dass bei der Neubearbeitung des Bestandes im Verwaltungsarchiv ein an der Organisation orientiertes Sachschema zur Anwendung kam. Diese sachliche Klassifikation wurde teilweise bei der Gestaltung des vorliegenden Findbuches beibehalten. Im überwiegenden Maße entstammen die aufgeführten Akten der Struktureinheit, die sachlich zuständig war; in abweichenden Fällen wurde die aktenführende Stelle im Titel ergänzt. Vorhanden sind sowohl Sach- als auch Korrespondenzakten; auch die Ablage nach Schriftstückarten ist gegeben. Die in einer Findkartei erfassten Aktentitel waren nach den „Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen der DD"[13] erarbeitet worden und wiesen eine Fülle von Enthält-Vermerken auf. Bei der redaktionellen Überarbeitung der Kartei wurden sinnvolle Kürzungen sowie eine Neuordnung vorgenommen. Bis zur Aufnahme in die IT- Datenbank des Bundesarchivs im Jahre 2001 existierte ein vorläufiges Findbuch zum Bestand. Im Zuge der Übertragung ins IT-System sind erneut Korrekturen an der Titelbildung, der Klassifikation, sowie an der archivischen Bandbildung erfolgt. Im gleichen Arbeitsgang wurden Index-Begriffe festgelegt, die zu einem Orts-, einem Personen-, einem allgemeinen Sachregister; bzw. zu einem Index der ‚Institutionen, Einrichtungen und Organisationen' und einem Index ‚Betriebe, Unternehmen und private Banken' geführt haben. Besonders das letztgenannte Register dürfte der Benutzung des Bestandes förderlich sein. Zum Anhang gehören auch Organisationsschemata der Deutschen Investitionsbank aus den Jahren 1956 und 1967 sowie Auszüge aus den wichtigsten Rechtsvorschriften, die die Tätigkeit der DIB prägten. Der Bestand wurde ab dem Jahre 2000 sicherungsverfilmt. Für die Benutzung stehen Lesefilme zur Verfügung. Im Bestellsystem erscheint die Filmnummer bei Eingabe der Signatur automatisch. [1] DN 3 Sign. 287 [2] VO über die Behandlung langfristiger Bankforderungen vom 15.12.1949, In GBl. d. DDR 1949 Nr. 11 [3] siehe Anhang Dokument 1 [4] Eine Ausnahme bildete das Erbbaurecht und die dinglichen Rechte an Grundstücken, die sich in Rechtsträgerschaft von Unternehmungen zur Gewinnung von Bodenlägern befanden. (siehe Anhang Dokument 1, § 1 Abs. 1) [5] Der Befehl Nr. 1 des Oberkommandierenden der Sowjetischen Streitkkräfte und 1. Stadtkommandanten von Berlin wies am 28.04.1945 die Schließung aller vorhandenen deutschen Banken an. [6] VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR vom 6. Sept. 1951. In GBl. der DDR 1951 Nr. 111 S. 839 f [7] siehe Anhang Dokument 2 Zur Erläuterung der Wirksamkeit der VO: „Obwohl die VO bereits ab 11. Juni 1953 außer Kraft gesetzt wurde, erfaßten die örtlichen Organe nach wie vor weiter Vermögenswerte, die den Bestimmungen des § 1 der VO v. 17. 7. 1952 unterlagen, aber bisher nicht als Volkseigentum behandelt worden waren. Erst mit dem Schreiben des damaligen Ministeriums der Finanzen vom 18. Mai 1957 wurde bestimmt, daß ab sofort keine Nacherfassung solcher Vermögenswerte erfolgen durfte, die zwar dem § 1 der VO hätten unterliegen müssen, bisher aber nicht erfaßt waren, und zwar unabhängig davon, um welche Objekte und Werte es sich handelte" Zitat aus: Schriftenreihe des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen Heft 3, Berlin November 1992 Siehe auch: Anordnung über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. Juni 1953 verlassen Vom 1. Dezember 1953. In GBl. der DDR 1953 Nr. 130 S. 1231 ff, sowie Anordnung Nr. 2 über die Behandlung des Vermö- gens von Personen, die die DDR nach dem 10. Juni 1953 verlassen vom 20. August 1958. In GBl. der DDR 1958 Teil I Nr. 57 S. 664 [8] Beschluss über das Statut der Deutschen Investitionsbank vom 6.6.1957. In GBl. d. DDR Nr. 42 S. 326 ff. , (siehe auch Anhang Dokument 3) [9] DN 3 Sign. 898 [10] DN 3 Sign. 1056 [11] Ministerratsbeschluss vom 16.02.1972 über Regelungen für Betriebe mit staatlicher Beteiligung und über Stellung und Auf- gaben des Gesellschafters bei der schrittweisen Übernahme der Betriebe in Volkseigentum [12] DN 3 Sign.1183 [13] „Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze der DD", Hrsg. von der Staatlichen Archivverwaltung im Ministerium des Innern 1964 Bestandsbeschreibung Enthält v.a.: Investitionsplanung und -durchführung.- Steuerung der Wirtschaftsentwicklung über die Kreditvergabe.- Kontrolle von Sonderbauvorhaben.- Finanzierung privater Bereiche in der Wirtschaft.- Forderungsverwaltung und Wertpapier-verkehr.- Treuhandstelle für die Verwaltung der alten Wohnungsbau- und Siedlungsdarlehen in der SBZ. Überlieferungslage Die Überlieferung spiegelt die Tätigkeit der DIB in ihren Grundsätzen, aber auch im Detail wider. Archiviert sind Dokumente mit hohem Aggregationsgrad und Aussagewert sowohl zur Finanz- und Kreditplanung der Bank als auch zu methodischen Richtsätzen. Untersetzt werden die Grundsatzmaterialien durch Analysen und Berichte der Bezirksfilialen zu Einzelvorhaben in der volkseigenen bzw. der nichtvolkseigenen Wirtschaft. Besonders umfangreich überliefert ist der Komplex des Aufbaus der Schwerindustrie in der DDR, wobei die Prüfung der Investitionsfinanzierung mit Analysen der Wirtschaftlichkeit und der Produktionsergebnisse einhergeht. Für Sondervorhaben mit herausragender Bedeutung sind Bau- und Projektzeichnungen überliefert. Entsprechend der Zuständigkeit der Zentrale der DIB sind Planberichterstattungen zum Investitionsgeschehen, zum Stand der Beteiligungen, sowie Analysen zum Stand des Einzuges langfristiger Verbindlichkeiten für jahresüberschreitende Zeiträume vorhanden. Die Überlieferung aus dem Leitungsbereich belegt die Arbeitsbeziehungen der DIB zu anderen staatlichen Einrichtungen, insbesondere zum Ministerium der Finanzen und zur Deutschen Notenbank. Die Entwicklung der staatlichen Beteiligung als wirtschaftlicher Faktor lässt sich anhand der vorhandenen Unterlagen sowohl insgesamt als auch mit Detailinformationen, ebenfalls durch Berichterstattung der Bezirksfilialen, verfolgen. Akten zu Betrieben mit verwalteten Beteiligungen sind überwiegend von der Industrie- und Handelsbank weitergeführt worden. Diese sogenannten „Firmenakten zum Treuhandbloc" befinden sich heute im Bundesarchivbestand DN 9 (Industrie- und Handelsbank). Unterlagen zur staatlichen Beteiligung an Privatbetrieben mitunter mit einer Laufzeit von 1951 bis 1972/1973 sind in gleicher Weise betroffen. Die Weiterführung von Akten trifft nicht für den Bereich Einzug von „Altforderunge" zu. Nur in Ausnahmefällen sind Unterlagen diesen Inhalts in den Archivbeständen DN 9 oder DN 10 (Staatsbank der DDR) zu finden. Ergänzende Quellen Im Bundesarchiv kommen für weiterführende Recherchen in erster Linie die Archivbestände DN 1 Ministerium der Finanzen der DDR und DN 6 Deutsche Notenbank in Betracht. In DN 1 betrifft dies vor allem Unterlagen der Bereiche Geldumlauf und Kredite, sowie Bankenaufsicht; in DN 6 Unterlagen der Bereiche Finanzierung der Wirtschaft und des Handels. Die Akten sind gegenwärtig jeweils über Findkarteien bzw. Abgabeverzeichnisse zugänglich. Die Überlieferung der verschiedenen Industrieministerien der DDR (z. B. DG 2 Ministerium für Schwerindustrie der DDR) bietet ergänzende Informationen zur Realisierung von Investitionsvorhaben einzelner Betriebe und Kombinate. Empfehlenswert zur Auswertung sind bei entsprechender Thematik die Unterlagen des Staatlichen Büros für die Begutachtung von Investitionsvorhaben bei der Staatlichen Plankommission für den Zeitraum 1958-1990 (DE 8). Außerhalb des Bundesarchivs ist natürlich die Überlieferung der Bezirksfilialen für die Auswertung relevant, die sich zuständigkeitshalber in den Landesarchiven befinden sollte. Erschliessungszustand Publikationsfindbuch (Nr. 93) 

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