"Die grundlegenden Bestimmungen über Gerichtsoffiziere enthält die KriegsstrafverfahrensordnungA. Das regelmäßige VerfahrenI. Ermittlungsverfahren, Untersuchungshandlungen1. Vernehmung von Beschuldigten2. Vernehmung von Zeugen3. Hinausziehen von Sachverständigen4. Augenscheineinnahme (Besichtigung des Tatortes)5. Leichenschau und Leichenöffnung6. Beschlagnahme und DurchsuchungII. Der Gerichtsoffizier als Anklageverteter."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "20. Jahrhundert" . "Nicht angeführt (Merkblatt für Gerichtsoffiziere)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Merkblatt für Gerichtsoffiziere)."@deu . .