Nicht angeführt (Merkblatt für Gerichtsoffiziere).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-015-075_2440a_jpg an entity of type: Record
20. Jahrhundert
075/2440a.jpg
Nicht angeführt (Merkblatt für Gerichtsoffiziere).
Art: Fotokopie vom Original
Die grundlegenden Bestimmungen über Gerichtsoffiziere enthält die KriegsstrafverfahrensordnungA. Das regelmäßige VerfahrenI. Ermittlungsverfahren, Untersuchungshandlungen1. Vernehmung von Beschuldigten2. Vernehmung von Zeugen3. Hinausziehen von Sachverständigen4. Augenscheineinnahme (Besichtigung des Tatortes)5. Leichenschau und Leichenöffnung6. Beschlagnahme und DurchsuchungII. Der Gerichtsoffizier als Anklageverteter.