Die Richtlinien des Reichsministers der Justiz für die TN vom 19.10.1933, hier: Einsatz in lebenswichtigen Betrieben.

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02.10.1933 
075/2437a.jpg 
Die Richtlinien des Reichsministers der Justiz für die TN vom 19.10.1933, hier: Einsatz in lebenswichtigen Betrieben. 
Art: Fotokopie vom Original 
Der Einsatz der technischen Nothilfe zur Beseitigung von Notständen in lebenswichtigen Betrieben, wird von den Obersten Landesbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen angeordnet. 

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