Nicht angeführt (Verlängerung der Frist für vorläufige Festnahmen im Schutzhaftverfahren).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-015-075_2374a_jpg an entity of type: Record
20. Jahrhundert
075/2374a.jpg
Nicht angeführt (Verlängerung der Frist für vorläufige Festnahmen im Schutzhaftverfahren).
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
Die vorgesehene Frist von 10 Tagen wird auf 3 Wochen verlängert.Weitere Anordnungen hierzu.
Rd. Erl. des Reichsministers des Innern vom 04.10.1939 - Pol. S I V 1 Nr. 100/39-179-g