"1. Ohne Bezahlung und Quittung dürfen nur Sachen für den persönlichen, augenblicklichen Bedarf des Soldaten weggenommen werden.2. Requirierungen (Beschaffung für die Einheit) dürfen nur vom Kompanieführer an aufwärts vorgenommen werden.3. Alles andere ist Plünderung. Hierauf steht Todesstrafe.4. Feindliches Staatseigentum (Beute) ist abzuliefern."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "20. Jahrhundert" . "Nicht angeführt (Merkblatt über die Wegnahme von Feindesgut)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Merkblatt über die Wegnahme von Feindesgut)."@deu . .