"(Abschr. von I149, Folio 285 wird zur Kenntnis übersandt. Wehrm. Kommandantur und Stoä. haben entsprechend zu verfahren und die Truppenteile und Dienststellen und ihren Bereich anzuweisen, die Überprüfung der Personal- und Reisepapiere vorzunehmen und nach Überprüfung die Bescheinigung zum Empfang von Lebensmittelmarken auszustellen. Polizeidienststellen und Wirtschaftsämter werden gebeten entsprechend zu verfahren."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "27.02.1945" . "Nicht angeführt (Erfassung von Deserteuren)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Erfassung von Deserteuren)."@deu . .