"12. Ein Befehlsgepäck mit den wichtigsten Unterlagen soll bei jeder Befehlsstelle so untergebracht werden, daß es in kürzester Zeit greifbar ist.13. Freigelegte Hydranten sollen nicht wieder mit Abfällen und Bauschutt zugeschüttet werden, damit sie jederzeit auffindbar sind."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "22.01.1945" . "Kommandobefehl Nr. 2074."@deu . . . . "Kommandobefehl Nr. 2074."@deu . .