Namentliche Bekanntmachung fahnenflüchtiger Soldaten in den Aushängekästen der Heimatortsgruppen und in der örtlichen Presse.

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15.01.1945 
075/2300a.jpg 
Namentliche Bekanntmachung fahnenflüchtiger Soldaten in den Aushängekästen der Heimatortsgruppen und in der örtlichen Presse. 
Art: Fotokopie einer Fotokopie vom Original 
Adressat: WFSt/Qu 2Die Anprangerung der Überläufer in der Heimat, hängt eng mit der Anordung der Sippenhaft zusammen und ist daher vom Reichsführer-SS zu befehlen. 
WFSt/Qu 2 Nr. 010127/44 geh. vom 10.12.1944 

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