"Adressat: Verteiler mit 51 Anschriften angegebenEntscheidende Verfügungen, insbesondere Dienststrafverfügung, dürfen lt. oben genanntem Erlaß nicht ohne die Entscheidung des Reichsführers-SS oder Chefs der Orpo erlassen werden."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "07.12.1944" . "Dienststrafrechtliche Behandlung von Eheangelegenheiten in der Orpo."@deu . . . . "Dienststrafrechtliche Behandlung von Eheangelegenheiten in der Orpo."@deu . .