"Adressat: alle Polizei-Behörden und DienststellenMit einer Bestrafung wegen unerlaubter Entfernung hat der jenige zu rechnen, der länger als einen Tag (bisher drei Tage) seiner Truppe oder Dienststellen fernbleibt."@deu . "Art: Fotokopie einer Vervielfältigung"@deu . "02.11.1944" . "Rechtserziehung; hier: Änderung des § 65 MStGB."@deu . . . . "Rechtserziehung; hier: Änderung des § 65 MStGB."@deu . .