Erschießung von 3 luxemburgischen Flüchtlingen durch ein Sonderkommando des Zuchthauses und Strafgefängnisses Siegburg.
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Erschießung von 3 luxemburgischen Flüchtlingen durch ein Sonderkommando des Zuchthauses und Strafgefängnisses Siegburg.
Erschießung von 3 luxemburgischen Flüchtlingen durch ein Sonderkommando des Zuchthauses und Strafgefängnisses Siegburg.
17.10.1944
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Oberkommando der WehrmachtAn den Vorstand des Zuchthauses und Strafgefängnisses in Siegburg wurde das folgende FS gericht: Befeh. des Ersatzheeres und CH. H. R. hat als Gegenmaßnahme gegen die am 20.07.1944 durch 2 luxemburger Deserteure erfolgte Ermordung eines Ortsgruppenleiters der Deutschen Volksbewegung in Luxemburg die sofortige Erschießung einer Anzahl luxemburger Fahnenflüchtiger angeordnet. Namen sind angegeben. Sie wurden von einem Kommando des Zuchthauses erschossen. Der Befehl war unzulässig. In Zukunft in Ausnahmefällen nur mit Genehmigung des Reichsministers der Justiz.