"Adressat: Generalstaatsanwalt, KölnDer\"Befeh\" des Kriegsgerichts Trier war unzulässig. Die allgemeinen Justizbehörden sind nicht verpflichtet, Todesurteile des Kriegsgerichtes durch Erschießen zu vollstrecken."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "17.10.1944" . "Erschießung von 3 luxemburgischen Flüchtlingen durch ein Sonderkommando des Zuchthauses und Strafgefängnisses Siegburg."@deu . . . . "Erschießung von 3 luxemburgischen Flüchtlingen durch ein Sonderkommando des Zuchthauses und Strafgefängnisses Siegburg."@deu . .