Erschießung von 3 luxemburgischen Flüchtlingen durch ein Sonderkommando des Zuchthauses und Strafgefängnisses Siegburg.

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Erschießung von 3 luxemburgischen Flüchtlingen durch ein Sonderkommando des Zuchthauses und Strafgefängnisses Siegburg. 
Erschießung von 3 luxemburgischen Flüchtlingen durch ein Sonderkommando des Zuchthauses und Strafgefängnisses Siegburg. 
17.10.1944 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Generalstaatsanwalt, KölnDer"Befeh" des Kriegsgerichts Trier war unzulässig. Die allgemeinen Justizbehörden sind nicht verpflichtet, Todesurteile des Kriegsgerichtes durch Erschießen zu vollstrecken. 

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