Räumung der Betriebe der Rüstung und Kriegsproduktion. Lähmung der Betriebe.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-013-075_2162a_jpg an entity of type: Record
15.09.1944 - 19.09.1944
075/2162a.jpg
Räumung der Betriebe der Rüstung und Kriegsproduktion. Lähmung der Betriebe.
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: alle SS-Hauptämter und alle Höchsten- und Höheren SS- und Polizeiführer2 FS über: Räumung von Rüstungsbetrieben in gefährdeten Zonen. Die Transporte zu anderen Betriebsstätten werden bevorzugt und Wehrmachtstransporten gleichgestellt. Lähmung der Betriebe (d. h. Herausnahme von meist elektrischen Aggregaten, die den Betrieb stilllegen) im rheinisch-westfälischen Industriegebiet).Zusatz Oberkommando der Wehrmacht/WFSt/Qu.2 Nr. 07197/44 geh. vom 21.09.1944 über: Die Erlasse des RM für Rüstung und Kriegsproduktion decken sich mit den Befehlen des Oberkommandos der Wehrmacht.