Räumung der Betriebe der Rüstung und Kriegsproduktion. Lähmung der Betriebe.
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Räumung der Betriebe der Rüstung und Kriegsproduktion. Lähmung der Betriebe.
Räumung der Betriebe der Rüstung und Kriegsproduktion. Lähmung der Betriebe.
15.09.1944 - 19.09.1944
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: alle SS-Hauptämter und alle Höchsten- und Höheren SS- und Polizeiführer2 FS über: Räumung von Rüstungsbetrieben in gefährdeten Zonen. Die Transporte zu anderen Betriebsstätten werden bevorzugt und Wehrmachtstransporten gleichgestellt. Lähmung der Betriebe (d. h. Herausnahme von meist elektrischen Aggregaten, die den Betrieb stilllegen) im rheinisch-westfälischen Industriegebiet).Zusatz Oberkommando der Wehrmacht/WFSt/Qu.2 Nr. 07197/44 geh. vom 21.09.1944 über: Die Erlasse des RM für Rüstung und Kriegsproduktion decken sich mit den Befehlen des Oberkommandos der Wehrmacht.