"Adressat: die Befehlshaber der Sicherheitspolizei, die Kommandeure der Sicherheitspolizei, die Staatspolizei(leit)stellen.Nachrichtlich an: die Reichsminister, die Reichsstatthalter, die Landesregierungen, die Höheren SS- und Polizeiführer, die Ober- und Regierungspräsidenten den Pol. Präs. in Berlin, die Inspekteure der Sicherheitspolizei, die Sicherheitsdienst(leit)abschnitteDie vorläufige Festnahmefrist wird für Reichsdeutsche Häftlinge auf 56 Tage festgesetzt.In den besetzten Gebieten, dem GG und dem Protektorat - Reichsdeutsche ausgenommen - wird die Frist auf 3 Monate festgesetzt.Angehörige von verbündeten, befreundeten und neutralen Staaten sind wie Reichsdeutsche zu behandeln."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "31.08.1944" . "Vereinfachung im Schutzhaftverfahren."@deu . . . . "Vereinfachung im Schutzhaftverfahren."@deu . .