Einberufung auf Grund der Notdienstverordnung.
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Einberufung auf Grund der Notdienstverordnung.
Einberufung auf Grund der Notdienstverordnung.
07.08.1944
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Wehrbezirkskommando OberhausenAuf Anordnung des Reichsführers-SS und des Reichsministers der Justiz werden mit Genehmigung des Führers, gebesserte Häftlinge aus verschiedenen Konzentrationslagern in das Konzentrationslager Sachsenhausen überführt und dort an der Waffe ausgebildet.Diese Sonderkommandos werden in den besetzten Ostgebieten an besonders gefährdeten Stellen eingesetzt. Ferner ist Einsatz in der Bewährungseinheit der Waffen-SS vorgesehen.