Schwangerschaftsunterbrechung bei Ostarbeiterinnen und Polinnen.
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11.07.1944
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Schwangerschaftsunterbrechung bei Ostarbeiterinnen und Polinnen.
Art: Vervielfältigung
Adressat: Staatspolizeileitstelle DüsseldorfDie Schwangerschaftsunterbrechungen stossen auf Schwierigkeiten. Bisher unmöglich solche durchzuführen, da Kinder schon geboren bis Entscheidung ergeht. Bei amtsärztlicher Untersuchung im 3. Monat geht Genehmigung erst im 5. oder 6. Monat ein; es findet sich kein Arzt der Unterbrechung vornimmt, da kein Krankenhaus diese Patienten aufnimmt. Operation im Lager lehnen Ärzte aus hygienischen Gründen ab.
Verfg. II E/R 1/11 Tagebuchnummer 235/44g vom 29.06.1944 (319, Folio 327-328)