"Adressat: Verwaltung des Konzentrationslagers Flossenbürg/Weiden/Opf\"Französische Häftlinge, die in Frankreich festgenommen und in deutsche Konzentrationslager überstellt sind, sind gemäß Erl. des Reichssicherheitshauptamtes vom 23.07.1943 - IV C 2 Allg Nr. 103/42g im Falle des Ablebens gemäß den Bestimmungen des\"Nacht und Nebe\"-Erl. zu behandeln. Die Nachläße von in Frankreich festgenommenen und nach Deutschland überstellten Häftlinge werden wie folgt behandelt:1. die hinterlassenen Bekleidungsstücke werden vom Konzentrationslager der NSV zur Verfg. gestellt."@deu . "Art: Fotokopie einer Durchschrift"@deu . "14.06.1944" . "Nachlaß verstorbener Häftlinge."@deu . . . . "Nachlaß verstorbener Häftlinge."@deu . .