"Adressat: Konzentrationslager FlossenbürgFranzösische Häftlinge die in Frankreich festgenommen und in deutsche Konzentrationslager überstellt sind, sind im Falle des Ablebens gemäß den Bestimmungen des\"Nacht und Nebe\"-Erlasses zu behandeln.Angehörige dürfen keine Nachricht, auch nicht den Nachlaß, bekommen.Weitere Anweisungen hierzu."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "14.06.1944" . "Nachlaß verstorbener Häftlinge."@deu . . . . "Nachlaß verstorbener Häftlinge."@deu . .