"Reichssicherheitshauptamt IV a 6b Allg. Nr. 44248 vom 26.05.1944"@de . "Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Auschwitz I, Auschwitz II, Auschwitz III, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Groß-Rosen, Mauthausen, Natzweiler, Herzogenbusch, Neuengamme, Ravensbrück, Sachsenhausen, Stutthof, Bergen-BelsenReichssicherheitshauptamt hat in einem Sonderfall einem Kommandeur der Sicherheitspolizei mitgeteilt\"Die Erteilung von Entlassungsanordnungen für Häftlinge aus den Konzentrationslagern obliegt grundsätzlich dem Reichssicherheitshauptamt. Dieses Recht ist nicht durch den Erlass CdS-IV C 2 Allg. Nr. 42156 vom 04.05.1943 delegiert worden\"Alle Entlassungsverfügungen die nicht vom Reichssicherheitshauptamt oder Reichskriminalpolizeiamt ausgestellt sind, sind unbearbeitet nach hier abzugeben."@de . "05.06.1944" . . . . "075/1978a.jpg" . . . . "Art: Fotokopie vom Original"@de . . . . "Entlassungsanordnungen der nachgeordneten Dienststellen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (Folio 83-84)."@de .