Unterstellung der weiblichen Ergänzungskräfte der Feuerwehren unter die SS- und Pol.-Gerichtsbarkeit.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-013-075_1975a_jpg an entity of type: RecordSet
								
								01.06.1944 
							
						
								
								075/1975a.jpg 
							
						
								
								Unterstellung der weiblichen Ergänzungskräfte der Feuerwehren unter die SS- und Pol.-Gerichtsbarkeit. 
							
						
								
								Art: Fotokopie einer Vervielfältigung 
							
						
								
								Adressat: alle Polizei-Behörden und Dienststellen, das Reichsamt FeuerwehrenGemäß der Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Polizeiangehörige werden die Feuerwehrhelferinnen als Gefolge der Orpo der SS- und Polizeigerichtsbarkeit unterstellt. 
							
						
								
								Erl. Reichsführer-SS - Tagebuchnummer III 377/44 vom 26.03.1944