Unterstellung der weiblichen Ergänzungskräfte der Feuerwehren unter die SS- und Pol.-Gerichtsbarkeit.
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Unterstellung der weiblichen Ergänzungskräfte der Feuerwehren unter die SS- und Pol.-Gerichtsbarkeit.
Unterstellung der weiblichen Ergänzungskräfte der Feuerwehren unter die SS- und Pol.-Gerichtsbarkeit.
01.06.1944
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
Adressat: alle Polizei-Behörden und Dienststellen, das Reichsamt FeuerwehrenGemäß der Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Polizeiangehörige werden die Feuerwehrhelferinnen als Gefolge der Orpo der SS- und Polizeigerichtsbarkeit unterstellt.