Unterstellung der weiblichen Ergänzungskräfte der Feuerwehren unter die SS- und Pol.-Gerichtsbarkeit.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-013-075_1975a_jpg an entity of type: Record

01.06.1944 
075/1975a.jpg 
Unterstellung der weiblichen Ergänzungskräfte der Feuerwehren unter die SS- und Pol.-Gerichtsbarkeit. 
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung 
Adressat: alle Polizei-Behörden und Dienststellen, das Reichsamt FeuerwehrenGemäß der Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Polizeiangehörige werden die Feuerwehrhelferinnen als Gefolge der Orpo der SS- und Polizeigerichtsbarkeit unterstellt. 
Erl. Reichsführer-SS - Tagebuchnummer III 377/44 vom 26.03.1944 

blank nodes

data from the linked data cloud