Unterstellung der weiblichen Ergänzungskräfte der Feuerwehren unter die SS- und Pol.-Gerichtsbarkeit.

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Unterstellung der weiblichen Ergänzungskräfte der Feuerwehren unter die SS- und Pol.-Gerichtsbarkeit. 
Unterstellung der weiblichen Ergänzungskräfte der Feuerwehren unter die SS- und Pol.-Gerichtsbarkeit. 
01.06.1944 
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung 
Adressat: alle Polizei-Behörden und Dienststellen, das Reichsamt FeuerwehrenGemäß der Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Polizeiangehörige werden die Feuerwehrhelferinnen als Gefolge der Orpo der SS- und Polizeigerichtsbarkeit unterstellt. 

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