"Adressat: Urschriftlich dem Amt II, Staf. Spacil, im HauseLt. Befehl des Reichsführers-SS vom 10.03.1943 ist die Abgabe von durch die Sicherheitspolizei erbeuteten Waffen und Sprengstoffen an die Wehrmacht unerwünscht. Es wird anheim gestellt, wegen des bei der Wehrmacht z. Zt. vorhandenen Bedarfs eine Entscheidung des Reichsführers-SS herbeizuführen."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "23.05.1944" . "Nicht angeführt (Beutewaffen in den besetzten Westgebieten)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Beutewaffen in den besetzten Westgebieten)."@deu . .