Nicht angeführt (Beutewaffen in den besetzten Westgebieten).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-013-075_1960a_jpg an entity of type: RecordSet
								
								23.05.1944 
							
						
								
								075/1960a.jpg 
							
						
								
								Nicht angeführt (Beutewaffen in den besetzten Westgebieten). 
							
						
								
								Art: Fotokopie vom Original 
							
						
								
								Adressat: Urschriftlich dem Amt II, Staf. Spacil, im HauseLt. Befehl des Reichsführers-SS vom 10.03.1943 ist die Abgabe von durch die Sicherheitspolizei erbeuteten Waffen und Sprengstoffen an die Wehrmacht unerwünscht. Es wird anheim gestellt, wegen des bei der Wehrmacht z. Zt. vorhandenen Bedarfs eine Entscheidung des Reichsführers-SS herbeizuführen.