"Zusammenarbeit mit den Dienststeuern des Höh. SS- und Pol.-Führers im Bereich des Mil. Bef. in Frankreich."@de . "2) Verteilung erbeuteter oder aufgefundener Waffen.Erbeutete Waffen, Munition, Kraftwagen usw. stehen den Gruppen zu, welche an den Unternehmen beteiligt waren. Alle bisherigen Bestimmungen treten damit außer Kraft."@de . . . "Art: Fotokopie vom Original"@de . . "04.05.1944" . . "075/1923a.jpg" . . . . . .