"Bei Lagern für weibliche Häftlinge müßen weibliche Aufsichtskräfte vorhanden sein.3) Verpflegung möglichst im eigenen Betrieb herstellen, Verpflegungssätze für Gefangene beachten. In der Regel auch Schwerarbeiterzulage Tagessatz je Häftling 1.- RM4) Abschluß eines Arbeitsvertrages mit der Fa. Bewachung am Arbeitsplatz stellt das Lager. Arbeitsentgelt, ortsüblichen Tariflohn für ungelernte Arbeiter zuzüglich 10 % für die vom Reich übernommene Heil- und Unfallfürsorge. Gleiche Vertragsdauer von Miet- und Arbeitsvertrag. Seitens des Lagers sind Beschäftigungslisten zu führen. Das von der Fa. gezahlte Arbeitsentgelt ist in voller Höhe bei den Haushaltseinnahmen zu vereinnahmen."@deu . "Art: Fotokopie vom Original und Abschrift"@deu . "01.05.1944" . "Über den verwaltungsmäßigen Aufbau eines Arbeitserziehungslagers."@deu . . . . "Über den verwaltungsmäßigen Aufbau eines Arbeitserziehungslagers."@deu . .