Über den verwaltungsmäßigen Aufbau eines Arbeitserziehungslagers.

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Über den verwaltungsmäßigen Aufbau eines Arbeitserziehungslagers. 
Über den verwaltungsmäßigen Aufbau eines Arbeitserziehungslagers. 
01.05.1944 
Art: Fotokopie vom Original und Abschrift 
Bei Lagern für weibliche Häftlinge müßen weibliche Aufsichtskräfte vorhanden sein.3) Verpflegung möglichst im eigenen Betrieb herstellen, Verpflegungssätze für Gefangene beachten. In der Regel auch Schwerarbeiterzulage Tagessatz je Häftling 1.- RM4) Abschluß eines Arbeitsvertrages mit der Fa. Bewachung am Arbeitsplatz stellt das Lager. Arbeitsentgelt, ortsüblichen Tariflohn für ungelernte Arbeiter zuzüglich 10 % für die vom Reich übernommene Heil- und Unfallfürsorge. Gleiche Vertragsdauer von Miet- und Arbeitsvertrag. Seitens des Lagers sind Beschäftigungslisten zu führen. Das von der Fa. gezahlte Arbeitsentgelt ist in voller Höhe bei den Haushaltseinnahmen zu vereinnahmen. 

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