"örtl. zuständige Staatspolizeileitstelle. Diese trifft folgende Maßnahmen:1) Lagergebäude oder Baracken durch Miet- oder Pachtvertrag (bedarf Zustimmung des Reichssicherheitshauptamtes) sicherstellen. Aufbau neuer Lager möglichst vermeiden (kriegsmäßige Erschwerung). Wenn nicht zu umgehen, ist SS-Bauverwaltung zuständig.2) Wachmannschaften werden aus den Reihen der Sicherheitspolizei abgestellt oder durch Notdienstverpflichtung beschafft. Lagerleiter untersteht dem Leiter der Staatspolizeileitst. Außerdem ein Verwaltungsbeamter der nach den Richtlinien der Staatspolizeileitstelle verfährt, aber der Lagerdisziplin unterworfen ist."@deu . "Art: Fotokopie vom Original und Abschrift"@deu . "01.05.1944" . "Über den verwaltungsmäßigen Aufbau eines Arbeitserziehungslagers."@deu . . . . "Über den verwaltungsmäßigen Aufbau eines Arbeitserziehungslagers."@deu . .