Über den verwaltungsmäßigen Aufbau eines Arbeitserziehungslagers.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-013-075_1914a_jpg an entity of type: RecordSet
								
								01.05.1944 
							
						
								
								075/1914a.jpg 
							
						
								
								Über den verwaltungsmäßigen Aufbau eines Arbeitserziehungslagers. 
							
						
								
								Art: Fotokopie vom Original und Abschrift 
							
						
								
								örtl. zuständige Staatspolizeileitstelle. Diese trifft folgende Maßnahmen:1) Lagergebäude oder Baracken durch Miet- oder Pachtvertrag (bedarf Zustimmung des Reichssicherheitshauptamtes) sicherstellen. Aufbau neuer Lager möglichst vermeiden (kriegsmäßige Erschwerung). Wenn nicht zu umgehen, ist SS-Bauverwaltung zuständig.2) Wachmannschaften werden aus den Reihen der Sicherheitspolizei abgestellt oder durch Notdienstverpflichtung beschafft. Lagerleiter untersteht dem Leiter der Staatspolizeileitst. Außerdem ein Verwaltungsbeamter der nach den Richtlinien der Staatspolizeileitstelle verfährt, aber der Lagerdisziplin unterworfen ist.