Einweisung von Polinnen, die nach mehr als 6 monatigen Freiheitsstrafen aus Vollzugsanstalten entlassen werden, in Konzentrationslager.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-013-075_1901a_jpg an entity of type: RecordSet
25.04.1944
075/1901a.jpg
Einweisung von Polinnen, die nach mehr als 6 monatigen Freiheitsstrafen aus Vollzugsanstalten entlassen werden, in Konzentrationslager.
Art: Fotokopie
Adressat: Reichssicherheitshauptamt, Berlin II D 2In der Bezugsangelegenheit hat der Generalstaatsanwalt an den Reichsminister der Justiz berichtet, da er sich anscheinend zu dieser Maßnahme nicht berechtigt fühlt.Es wurde jedoch Übereinstimmung erzielt über die Inschutzhaftnahme der Gefangenen und Belassung in Gewahrsam der Justiz als vorläufige Regelung.
FS-Erlass vom 24.03.1944 - IV D2c 2020/44- und IV C2 allgem. Nr. 4469 (394, Folio 54 (Bleistift)