"Der Reichsführer-SS hat angeordnet, daß das für Frankreich festgesetzte Verfahren nunmehr auch auf Belgien und die Niederlande ausgedehnt wird. Daher sind Arbeitsflüchtige bzw. Nicht-Rückkehrer aus dem Urlaub den Befehlshabern der Sicherheitspolizei in Den Haag und Brüssel zur Fahndung, Festnahme und anschliessenden Rückführung ins Reichsgebiet zwecks Bestrafung und Überstellung an den alten Arbeitsplatz zu melden."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "21.04.1944" . "Nicht angeführt (Rückführung arbeitsvertragsbrüchiger Arbeitskräfte aus Belgien und den Niederlanden)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Rückführung arbeitsvertragsbrüchiger Arbeitskräfte aus Belgien und den Niederlanden)."@deu . .