. . "17.04.1944" . "Abgabe gemäß § 42 b StGB in Heil- und Pflegeanstalten Untergebrachten an die Polizei."@deu . . . . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "Abgabe gemäß § 42 b StGB in Heil- und Pflegeanstalten Untergebrachten an die Polizei."@deu . "Adressat: die Reichsstatthalter u. a.Den Heil- und Pflegeanstalten ist die Erlaubnis zu geben, den Angehörigen der in Arbeits- und Besserungslager der Polizei Untergebrachten, die Verlegung mitzuteilen.Besuche sind nur mit Genehmigung des Reichskriminalpolizeiamtes möglich."@deu .