Abgabe gemäß § 42 b StGB in Heil- und Pflegeanstalten Untergebrachten an die Polizei.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-013-075_1880a_jpg an entity of type: Record

Abgabe gemäß § 42 b StGB in Heil- und Pflegeanstalten Untergebrachten an die Polizei.  @deu
Abgabe gemäß § 42 b StGB in Heil- und Pflegeanstalten Untergebrachten an die Polizei.  @deu
17.04.1944 
Art: Fotokopie vom Original  @deu
Adressat: die Reichsstatthalter u. a.Den Heil- und Pflegeanstalten ist die Erlaubnis zu geben, den Angehörigen der in Arbeits- und Besserungslager der Polizei Untergebrachten, die Verlegung mitzuteilen.Besuche sind nur mit Genehmigung des Reichskriminalpolizeiamtes möglich.  @deu

loading inverse relations