Einweisung reichsdeutscher weiblicher Häftlinge in das Frauenkonzentrationslager Auschwitz.

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Einweisung reichsdeutscher weiblicher Häftlinge in das Frauenkonzentrationslager Auschwitz. 
Einweisung reichsdeutscher weiblicher Häftlinge in das Frauenkonzentrationslager Auschwitz. 
12.04.1944 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Verteiler D mit Ausnahme der Kripoleitstellen der staatl. Kriminalabteilungen und Sicherheitsdienst-Leitabschnitte.Nachrichtlich: SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, 30 Abzüge für die KonzentrationslagerUnter Berücksichtigung der hohen Sterblichkeitsziffer, insbesondere auch der reichsdeutschen weiblichen Häftlinge im Konzentrationslager Auschwitz, wird die Einweisung germanischer weiblicher Häftlinge hiermit untersagt, sofern nicht eine anderweitige Regelung von hier für erforderlich erachtet wird.Zusatz für das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt: Für beschleunigte Abstellung der reichsdeutschen weiblichen Häftlinge. 

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