Nicht angeführt (Behandlung kriegsgefangener russ. Frauen).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-013-075_1864a_jpg an entity of type: Record

11.04.1944 
075/1864a.jpg 
Nicht angeführt (Behandlung kriegsgefangener russ. Frauen). 
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung 
Adressat: Alle Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeur der SicherheitspolizeiNachrichtl. an Reichssicherheitshauptamt - Verteiler B, Ref. IV B 2a, IV GSt, I Org., IB3, Höheren SS- und Polizeiführer, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Inspekteur der Sicherheitspolizei, Sicherheitsdienst (L)ADurch Oberkommando der Wehrmacht, Erlaß - 2 f 24.70 Chef Kriegsgefangenen / Allg. (Ia) Nr. 836/44 geh. vom 06.03.1944, wird angeordnet, daß die kriegsgefangenen sowj. Frauen einer sicherheitspol. Untersuchung zu untersuchen sind. Wenn abwehrmäßige Bedenken bestehen sollen diese Frauen aus den Kriegsgefangenenlagern entlassen und der Sicherheitspolizei übergeben werden. Die nicht belasteten Frauen werden dem zivilen Arbeitseinsatz zur Verfügung gestellt. 

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