Einweisung von Polen, die nach mehr als 6 monatigen Freiheitsstrafen aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden, in Konzentrationslager.

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Einweisung von Polen, die nach mehr als 6 monatigen Freiheitsstrafen aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden, in Konzentrationslager. 
Einweisung von Polen, die nach mehr als 6 monatigen Freiheitsstrafen aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden, in Konzentrationslager. 
24.03.1944 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: die Staatspolizei in DarmstadtDie Breuerwerke beschäftigen im Zweigbetrieb Hirzenhain polnische Strafgefangene.Etwa 200 sollen jetzt nach Strafverbüßung auf Grund des Runderlasses des Reichssicherheitshauptamtes vom 11.03.1943 II A 2 100/43/176 in Schutzhaft überführt werden.Der Sonderbevollmächtigte für den Panzermotorenbau bittet, die Polen nicht von den Breuerwerken abzuziehen. 

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